Die Rektorenkonferenzen der baden-württembergischen Universitäten, der Fachhochschulen, der Kunst- und Musikhochschulen sowie der Pädagogischen Hochschulen fordern in einer gemeinsamen Erklärung von der Landesregierung zusätzliche Mittel für die Professorenbesoldung.
Die Rektorenkonferenzen der Hochschulen des Landes bitten einmütig und nachdrücklich Landtag und Landesregierung:
Für eine echte leistungsorientierte Professorenbesoldung sind entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten unbedingt zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Das Professorenbesoldungsreformgesetz sieht ausdrücklich vor, dass bei der Einführung der leistungsorientierten Besoldung von den einzelnen Bundesländern zusätzliche Mittel bereitgestellt werden können. Dies ist sinnvoll, weil nur so echte leistungssteigernde Anreizsysteme in den Hochschulen entwickelt werden können. Ohne entsprechende zusätzliche Mittel stünde wegen der sonst äußerst geringen Verteilungsmasse der Aufwand für die Leistungsbewertungen in keinem vertretbaren Verhältnis zu den zu erreichenden Effekten. Jedes Bundesland kann den für die zu vergebenden Mittel heranzuziehenden Besoldungsdurchschnitt jährlich um durchschnittlich zwei Prozent überschreiten, insgesamt um höchstens zehn Prozent. Die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg richten ihre Bitte darauf, dass sich Regierung und Landtag jetzt rechtspolitisch darauf festlegen, dass das Land von dieser Möglichkeit in den kommenden fünf Haushaltsjahren Gebrauch macht. Nur auf diesem Wege kann der bisherige Vorsprung des Landes Baden-Württemberg bei sehr gut qualifizierten Berufungen gehalten werden. Das Land setzt damit ein weithin wahrnehmbares Zeichen, welche Bedeutung es seinen Hochschulen beimisst und trägt damit zu deren Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich bei.
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German
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