In ihrem betriebswirtschaftlichen Zweig (EBS Business School) ist es der EBS Universität für Wirtschaft und Recht gelungen, sich durch ihren im Jahr 2005/06 angestoßenen hochschulweiten Strategie- und Restrukturierungsprozess in Lehre und Forschung national und international überzeugend zu positionieren; sie kann auf anerkannte Publikationen und besondere Erfolge in der Drittmitteleinwerbung verweisen.
Mit der Gründung einer rechtswissenschaftlichen Fakultät (EBS Law School) hat die Hochschule eine klare sowie nachvollziehbare Schwerpunktsetzung vorgenommen, die sich überzeugend in das strategische (Wachstums-)Konzept der Hochschule integriert. „Insgesamt“, so der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Wolfgang Marquardt, „hat sich die EBS von einer reinen Business School zu einer Einrichtung mit einem umfassenderen Selbstverständnis als Bildungs- und auch als Forschungsinstitution weiterentwickelt.“
Die EBS Business School ist nach Größe, Zusammensetzung, Anspruch und wissenschaftliche Leistungsfähigkeit bereits mit einer staatlichen Fakultät vergleichbar, die EBS Law School wird diesen Stand voraussichtlich mit Abschluss des Personalaufbaus im Jahr 2014 erreicht haben. Die unterschiedliche Entwicklung beider Fakultäten ist auch der Grund dafür, dass der Wissenschaftsrat zur Auflage gemacht hat, dass rechtswissenschaftliche Promotionen an der EBS Law School in den kommenden fünf Jahren zunächst nur in Kooperation mit einer anderen Universität abgelegt werden dürfen. In weiteren Nebenbestimmungen muss die Mitwirkung der beteiligten Universitäten am Promotionsverfahren konkretisiert werden. „Damit hat die Hochschule die Möglichkeit, binnen fünf Jahren unter Beweis zu stellen, dass ihre Law School das Promotionsrecht unter Beteiligung von Universitäten verantwortlich ausübt“, so Marquardt weiter.
Der Wissenschaftsrat hat die Hochschule, die einer Universität gleichzustellen ist, institutionell akkreditiert. Er hält eine Reakkreditierung nach zehn Jahren für notwendig und geht davon aus, dass sich nach fünf Jahren eine adäquate Beurteilung zur eigenständigen Durchführung von Promotionen an der EBS Law School abgeben lässt. Erst im Falle eines positiven Votums können rechtwissenschaftliche Promotionen eigenständig von der EBS Law School durchgeführt werden.
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2224-12.pdf - Stellungnahme zur Akkreditierung der EBS Universität für Wirtschaft und Recht(Drs. 2224-12)
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