Kritik an Sonderverfahren für Master-Studiengänge an Fachhochschulen
Am 4. Juni hat der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Wittenberg das von der Kultusministerkonferenz beschlossene veränderte Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen grundsätzlich begrüßt. Nach einer dreijährigen Erprobungsphase des erstmals in Deutschland einge-führten Verfahrens sollen ab dem kommenden Jahr neben Bachelor- und Master- auch Diplom- und Magisterstudiengänge auf diese Weise begutachtet und zugelassen werden. Zunächst betrifft diese Weiterung nur neue Studienangebote, für die keine aktuellen Rahmenprüfungsordnungen vorliegen.
Der Präsident der HRK, Professor Dr. Klaus Landfried, sprach im Anschluss an die Sitzung von ei-nem Paradigmenwechsel. Es sei nun der Weg frei, die Qualität des Studiums in Deutschland durch ein flexibles, Innovationen förderndes System zu sichern. Überholte bürokratische Strukturen wür-den flächendeckend abgelöst. Der Senat zeigte sich zufrieden, dass der Verfahrensaufwand und da-mit auch die Kosten verringert werden sollen, wie von der HRK im Herbst letzten Jahres gefordert. Dies soll vor allem dadurch erreicht werden, dass bereits vorliegende Evaluationsergebnisse bei der Akkreditierung einbezogen werden, wenn diese zeitnah erhoben wurden. Auch können künftig fach-verwandte Studiengänge einer Hochschule gemeinsam in einem Verfahren akkreditiert werden.
Kritisch sah das HRK-Gremium die Sonderregelung für Master-Studiengänge an Fachhochschulen. Das von Innen- und Kultusministerkonferenz geplante Verfahren sieht vor, die Absolventen solcher Studiengänge nur unter besonderen Bedingungen zum höheren öffentlichen Dienst zuzulassen: Die Zulassung muss bei der Akkreditierung besonders beantragt werden, der Vertreter der obersten Dienstbehörde in der Akkreditierungsagentur hat bei der Entscheidung über die Genehmigung ein Veto-Recht. Dies widerspreche, so der HRK-Senat, dem Ziel, im Öffentlichen Dienst das starre Laufbahnsystem durch Leistungs- und Qualitätsorientierung zu ersetzen. Darüber hinaus werde da-mit das Ansehen der deutschen Abschlüsse im Ausland Schaden nehmen. Nirgendwo sonst würden gleiche Abschlüsse unterschiedlicher Hochschularten nicht als gleichwertig behandelt.
Die Akkreditierung war auf Drängen auch der Hochschulrektorenkonferenz Ende 1998 von der Kul-tusministerkonferenz als Qualitätssicherungsverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge beschlossen worden. Es wurde als Alternative zu dem System der Rahmenprüfungsordnungen einge-führt, das zu schwerfällig war, um mit der dynamischen Entwicklung neuer Studiengänge Schritt zu halten. Die Erprobungsphase wurde vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft finanziert.
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