Fünf Thesen des CHE zur Beteiligung der Studierenden an den Kosten des Studiums
Angesichts der bevorstehenden Demonstration von Studierenden aus ganz Nordrhein-Westfalen vor der Gütersloher Bertelsmann Stiftung erläutert das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) noch einmal seine Position für eine sozialverträgliche Beteiligung von Studierenden an den Kosten des Studiums. Nach Auffassung des CHE behindern falsche Studiengebühren-Konzepte die notwendige Sachdebatte. Dies zeigt die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Probleme des Landeshaushalts sollen gelöst werden, indem man die Studierenden zur Kasse bittet. Das ist indiskutabel. Aber Studiengebühren sind nicht gleich Studiengebühren. Es gibt alternative Konzepte, die eine intelligente Beteiligung der Studierenden an den Kosten des Studiums ermöglichen. Hier liegen wichtige Entwicklungschancen für das Hochschulsystem, die nicht länger durch falsche Konzepte verdeckt werden dürfen.
Fünf Thesen des CHE Centrum für Hochschulentwicklung
These 1: Einschreibe- oder Langzeitgebühren sind falsch.
Einschreibegebühren oder Gebühren für angebliche "Bummelstudenten", wie sie der NRW-Landesregierung vorschweben, sind falsch. Sie kommen den Hochschulen nicht zu Gute und werden nicht in die Verbesserung der Studienbedingungen investiert. Der Eindruck, der erweckt wird - allein "bummelnde Studenten" seien das zu lösende Problem - entspricht nicht den Tatsachen. Es können nicht allein die Studierenden für lange Studienzeiten und hohe Abbrecherquoten verantwortlich gemacht werden. Diese sind in den Bedingungen mitbegründet, unter denen heute - nicht zuletzt aufgrund der Finanzknappheit an den Hochschulen - studiert wird.
These 2: Bessere Studienbedingungen kosten Geld.
Im internationalen Vergleich hat Deutschland relativ wenig Hochschulabsolventen. Wer mehr junge Menschen dazu bringen will, ein Hochschulstudium zu beginnen und auch erfolgreich und schnell abzuschließen, muss in die Lehre investieren. Angesichts der chronisch leeren öffentlichen Kassen, werden wir mittelfristig nicht ohne eine private Beteiligung an den Bildungskosten auskommen. Das heißt nicht, dass das Hochschulsystem nicht weiter in der Hauptsache staatlich finanziert werden soll. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
These 3: Bei Ausbau und Verbesserung der Lehre muss es gerecht zugehen.
Ein Studium bringt Vorteile. Neben der Persönlichkeitsbildung verdienen Akademiker im Durchschnitt besser und haben mehr Möglichkeiten ihr Leben frei zu gestalten. Handwerker und andere Nicht-Akademiker profitieren von einem Ausbau des Hochschulsystems selbst nur begrenzt. Man kann nicht von ihnen fordern, dass sie mit ihren Steuergeldern allein für weitere staatliche Ausgaben im Hochschulsektor aufkommen. Eine Beteiligung der Studierenden an den zusätzlichen Mitteln, die für eine Verbesserung der Lehre nötig sind, ist verteilungspolitisch gerecht.
These 4: Studiengebühren müssen mit Stipendien- und Darlehensystemen gekoppelt sein.
Es muss gewährleistet bleiben, dass jeder - ungeachtet der finanziellen Möglichkeiten seines Elternhauses - studieren kann. Die Rückzahlung der Darlehen kann an das spätere Einkommen gekoppelt werden. Probleme bei der Rückzahlung werden ausgeschlossen und Studiengebühren können nicht weiter zu einem Schreckgespenst stilisiert werden. Dass solche Modelle nicht nur im Ausland funktionieren, zeigt das Beispiel der Privaten Universität Witten/Herdecke: Dort gibt es Studiengebühren, die über einen "umgekehrten Generationenvertrag" vorfinanziert werden. Ergebnis ist, dass der Anteil der BAföG-Empfänger unter den Studierenden trotz der Studiengebühren genauso groß ist wie an staatlichen Hochschulen ohne Kostenbeteiligung.
These 5: Der Staat sollte die Regeln bestimmen, nicht das System diktieren.
Nicht der Staat, sondern die Hochschulen und die Studierenden sollten bestimmen, für welche Leistungen und verbesserte Angebote sie Gebühren erheben. Nur so kann transparenter Wettbewerb entstehen. Es muss deutlich werden, worin die Verbesserung besteht, was sie kostet und welche Möglichkeiten die Studierenden haben, diese Investition sozialverträglich zu finanzieren. Aufgabe des Staates sollte es sein, die Rahmenbedingungen zu bestimmen, z.B. Höchstgrenzen für Studiengebühren festzulegen und die Modelle zu prüfen, die die Hochschulen zur sozialverträglichen Gestaltung anbieten. Es ist falsch, Studiengebühren zentralistisch zu verbieten. Es ist auch falsch, sie flächendeckend und unterschiedslos zur Verpflichtung zu machen.
Das CHE ist eine gemeinnützige GmbH, die von der Bertelsmann Stiftung und der Hochschulrektorenkonferenz getragen wird. Es setzt sich mit der Entwicklung von Konzepten und Modell-Projekten für Reformen im deutschen Hochschulwesen ein. Eine Weiterentwicklung der Hochschulfinanzierung ist dabei nur ein Baustein.
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Science policy, Studies and teaching
German
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