Um die Sicherheit von Mutter und Kind während der Entbindung zu gewährleisten, muss im Krankenhaus fachärztliche Betreuung innerhalb von zehn Minuten gesichert sein. Tritt eine Notsituation ein, so muss gewährleistet sein, dass innerhalb von 20 Minuten ein Kaiserschnitt durchgeführt werden kann.
Deshalb muss jederzeit – auch nachts und am Wochenende –Operationsbereitschaft bestehen und das komplette Op-Team erreichbar sein. Es muss mindestens eine Hebamme ständig rund um die Uhr im Bereitschaftsdienst anwesend, so dass sie innerhalb von fünf Minuten bei der Schwangeren sein kann. Auch für die Erstversorgung, für Notfälle und Krankheiten des Neugeborenen muss ständig eine examinierte Kinderkrankenschwester oder vergleichbar qualifiziertes Personal anwesend sein. Laborergebnisse müssen innerhalb von zwei Stunden zur Verfügung stehen.
„Diese bewährten Regeln werden heute vielfach nicht mehr eingehalten, weil dies mit einem hohen Personalaufwand und mit hohen Kosten verbunden ist“, so Prof. Dr. med. Dietrich Berg, Sprecher der AG Medizinrecht der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), am 12.10.2012 auf dem 59. Kongress der DGGG in München. „Aber nur dann, wenn diese Standards eingehalten werden, ist ausreichend für die Sicherheit von Mutter und Kind gesorgt.“
Was ist zu tun, wenn eine Klinik diese Standards nicht einhalten kann? Kostendruck, so der Bundesgerichtshof, ist kein Rechtfertigungsgrund, um die Sicherheit von Mutter und Kind zu gefährden. Letztlich bleibt in diesen Fällen nur, die Patientin rechtzeitig zu verlegen oder die Abteilung zu schließen.
Das Dokument „Mindestanforderungen an prozessuale, strukturelle und organisatorische Voraussetzungen für gesundheitliche Abteilungen der Grund- und Regelversorgung“ mit detaillierten Ausführungen steht auf der Homepage der DGGG zur Verfügung.
© DGGG 2012
Ansprechpartner für die Medien:
Prof. Dr. med. Dietrich Berg
AG Medizinrecht der DGGG
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dberg@asamnet.de
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German
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