idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
07/03/2002 08:25

Ausbildung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten- Hauptausschuss des BIBB beschließt Empfehlung

Dr. Ilona Zeuch-Wiese Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

    Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten.

    Das viertelparitätisch mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder und des Bundes besetzte Gremium hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2002 das Thema "Gestaltung und Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten" beraten und dazu einstimmig folgende Empfehlung verabschiedeten:

    Gestaltung und Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen
    in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

    1. Einführung
    Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat am 28.Juni 2002 die folgende Empfehlung für die Gestaltung und Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten beschlossen. Sie treten an die Stelle des am 26. September 1979 vom Hauptausschuss des BIBB verabschiedeten Kriterienkatalogs zur Beurteilung von Lehrgängen für die überbetriebliche Berufsausbildung.

    Überbetriebliche Ausbildung ist Teil der betrieblichen Ausbildung und unterstützt diese. Nach § 22 und 27 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. §§ 23 und 26a der Handwerksordnung (HwO) kann ein Betrieb als Ausbildungsbetrieb anerkannt werden, wenn die eingeschränkte Eignung zur Ausbildung durch ergänzende Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes ausgeglichen werden kann. Hierdurch besteht die Möglichkeit, Teile der betrieblichen Ausbildung in überbetrieblichen Berufsausbildungsstätten durchzuführen.

    Überbetriebliche Ausbildung im Sinne dieser Empfehlung sind Qualifizierungsmaßnahmen auf der Grundlage von Ausbildungsordnungen nach § 25 BBiG sowie § 25 HwO und Ausbildungsgänge gemäß § 108 Abs. 1 BBiG.

    Die Empfehlung soll einen Beitrag zur Entwicklung und Sicherung der Qualität der Überbetrieblichen Berufsausbildung leisten. Zu diesem Zweck soll sie auf drei Entscheidungsebenen der Qualitätsentwicklung und -sicherung überbetrieblicher Berufsausbildungsmaßnahmen Einfluss nehmen:

    Konzeptionelle Ebene
    Maßnahmeträger-Ebene
    Durchführungs-Ebene

    2. Aufgabe und Ziel überbetrieblicher Berufsausbildung

    Die überbetriebliche Berufsausbildung hat die Aufgabe, die mit der Berufsausbildung in Betrieb und Schule verfolgte Zielvorstellung der Förderung beruflicher Handlungskompetenz von Auszubildenden mit speziell dafür entwickelten Ausbildungsmaßnahmen zu unterstützen. Dabei verfolgt sie insbesondere folgende Ziele:

    Verbreiterung der beruflichen Grundbildung sowie Vertiefung und Intensivierung der Fachbildung und damit Unterstützung des Berufsprinzips

    Förderung der betrieblichen Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsfähigkeit durch das Angebot von Ausbildungsmaßnahmen, das die betriebliche Berufsausbildung ergänzt und dazu beiträgt, ein ausreichendes und auswahlfähiges Ausbildungsplatzangebot zu sichern

    Ausrichtung der Berufsausbildung am technologischen, wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Fortschritt

    Sicherung und Erhöhung der Qualität der Berufsausbildung durch

    - den Einsatz handlungsorientierter Lehr- und Lernarrangements
    - den Einsatz qualifizierter Ausbilder
    - die Initiierung und Förderung der Lernortkooperation.

    3. Gestaltung und Durchführung von überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen

    3.1 Umsetzung auf der konzeptionellen Ebene

    Überbetriebliche Ausbildungspläne sollen bedarfsorientiert und zeitnah entwickelt werden. Insbesondere die Fachverbände der Wirtschaft und die Gewerkschaften geben Impulse und fachliche Anregungen. Bei der Erstellung der Konzepte ist der Sachverstand aus Wissenschaft und Praxis einzubeziehen. Bestehende überbetriebliche Ausbildungspläne sollen ebenfalls bedarfsorientiert aktualisiert werden.

    Die Vorgaben für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte sollen so formuliert werden, dass eine gestaltungsoffene und flexible, regionale und betriebliche Besonderheiten berücksichtigende überbetriebliche Berufsausbildungsmaßnahme vor Ort möglich ist. Den Möglichkeiten der Lernortkooperation soll unter Berücksichtigung der für den jeweiligen Lernort geltenden Rahmenbedingungen entsprochen werden.

    Durch überbetriebliche Berufsausbildungsmaßnahmen sollen berufliche Kompetenzen möglichst nach handlungsorientierten Ausbildungskonzepten erworben werden.

    Zur Förderung der Handlungsorientierung sollen überbetriebliche Ausbildungspläne Angaben enthalten über:
    - den Ausbildungsabschnitt, in dem die Maßnahme stattfinden soll,
    - den Zeitraum, über den diese sich erstrecken soll,
    - die Berufsbildpositionen und die dazugehörigen Ausbildungsinhalte, die in der didaktischen Planung des Ausbildungspersonals zu berücksichtigen sind,
    - die Kompetenzen, die mit diesem Ausbildungsangebot gefördert werden sollen,
    - Empfehlungen für Ausbilderinnen und Ausbilder zu entsprechenden problemhaltigen Handlungssituationen der Praxis (Orientierung an der Struktur von Arbeits- und Geschäftsprozessen), einschließlich methodischer Hinweise und Angaben zum organisatorischen Rahmen sowie ihrer multimedialen Umsetzung.

    3.2 Umsetzung auf der Ebene der Maßnahmeträger

    Die Planungen des Ausbildungs- und Führungspersonals der Berufsbildungsstätte zur Umsetzung der überbetrieblichen Berufsausbildungsmaßnahme sollen die Möglichkeiten der Lernortkooperation mit berufsbildenden Schulen und den Ausbildungsbetrieben vor Ort in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht schaffen und effizient nutzen. Ausbilder bzw. Bildungsstättenleiter sollten dazu die Initiative ergreifen und die Bildungsstätte zu einem Ort des Informationsaustauschs zwischen den Lernorten in der Region entwickeln.

    Die überbetrieblichen Berufsausbildungsmaßnahmen sollen nach betrieblichem, branchen- bzw. regionalspezifischem Bedarf inhaltlich, methodisch und zeitlich flexibilisierbar und adressatengerecht aufbereitet werden.

    Die mit der Planung, Durchführung und Nachbereitung der überbetrieblichen Berufsausbildungsmaßnahmen betrauten Ausbilderinnen und Ausbilder sichern ihr Leistungsvermögen bedarfs- und anforderungsgerecht, insbesondere durch kontinuierliche fachlich-technische und pädagogische Weiterbildung.

    Die Bildungsstätte muss zur Umsetzung der überbetrieblichen Berufsausbildungsmaßnahme die sachlichen Ressourcen, insbesondere den Bedarf an Werkstatt- und Seminarräumen in getrennter und integrierter Form, an Kommunikations- und Informationstechnik sowie an Medien für den methodisch-didaktischen Einsatz in pädagogisch und wirtschaftlich angemessenem Umfang vorhalten. Dabei soll dafür Sorge getragen werden, dass selbstgesteuertes Lernen gefördert wird und die dafür erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Fähigkeit der Ausbilderinnen und Ausbilder, entsprechende Ausbildungsarrangements für das selbstgesteuerte Lernen zu planen und bedarfsgerecht in überbetrieblichen Berufsausbildungsmaßnahmen einzusetzen.

    Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer überbetrieblichen Berufsausbildungsmaßnahme soll in einem pädagogisch angemessenen und wirtschaftlichen Verhältnis zur Anzahl der mit dieser Maßnahme betrauten Ausbilderinnen und Ausbilder stehen. Weichen die Lernvoraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei einer Maßnahme erheblich voneinander ab, sollten binnendifferenzierende Ausbildungsmethoden eingesetzt werden. Möglichkeiten des Teamteaching, auch mit Meistern aus Ausbildungsbetrieben oder mit Lehrern von berufsbildenden Schulen, sollten hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Lernerfolg einer überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme geprüft und im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort realisiert werden.

    Die Sicherung und Optimierung der Qualität überbetrieblicher Berufsausbildungsmaßnahmen sollte durch ein Qualitätsmanagement unterstützt werden.

    3.3 Umsetzung auf der Ebene der Durchführung

    Die Durchführung der überbetrieblichen Berufsausbildungsmaßnahmen sollte sich vorzugsweise nach auftrags- und betriebsorientierten Gesichtspunkten ausrichten. Die didaktische Aufbereitung einer überbetrieblichen Berufsausbildungsmaßnahme soll sich dabei an der Struktur des Kundenauftrages ausrichten. Dadurch können die Auszubildenden die Anforderungen besser bewältigen.

    Die Auftragsorientierung drückt sich vor allem in der methodisch-didaktischen Berücksichtigung des Prinzips der vollständigen Handlung in Lehr- und Lernarrangements aus. Das Lernhandeln der Auszubildenden in komplexen Lernsituationen umfasst dabei die wesentlichen Phasen des Kundenauftrags (Analyse, Planung, Durchführung und Auswertung).

    Die Strukturierung der überbetrieblichen Berufsausbildungsmaßnahme durch das Ausbildungspersonal soll insbesondere vorsehen:
    - die Konkretisierung einzelner Lernziele mit den Auszubildenden,
    - den Einstieg in die jeweilige Ausbildungsmaßnahme. Dabei sollen Handlungsziele vorgegeben bzw. vereinbart werden. Diese Handlungsziele sollen vor Beginn der Ausbildungsphase dokumentiert werden, damit sie überprüft werden können,
    - die selbständige Bearbeitung der Lernaufträge in Einzel- oder Gruppenarbeit, die vom Ausbilder moderierend zu begleiten sind,
    - die Förderung der Selbstlernkompetenz, insbesondere auch durch E-Learning,
    - die Auswertung der Lernergebnisse durch Lernerfolgskontrollen.

    Die Zusammenstellung eines Methodenmixes durch das Ausbildungspersonal soll sich an den Lernvoraussetzungen der Teilnehmer orientieren.


    Images

    Criteria of this press release:
    Economics / business administration, Social studies, Teaching / education
    transregional, national
    Research results, Studies and teaching
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).