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07/03/2002 00:00

Senat beschließt Verhandlungen über die Umwandlung zur Stiftungsuniversität

Marietta Fuhrmann-Koch Öffentlichkeitsarbeit
Georg-August-Universität Göttingen

    Der Senat der Georg-August-Universität Göttingen hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 3. Juli 2002, mit großer Mehrheit beschlossen, mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) in Verhandlungen über eine Überführung der Universität Göttingen in die Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts einzutreten.

    Pressemitteilung
    Göttingen, 3. Juli 2002 / Nr. 201/2002

    Senat beschließt Verhandlungen über die Umwandlung zur Stiftungsuniversität
    Endgültige Entscheidung über die zukünftige Trägerschaft der Uni soll im Oktober fallen

    (pug) Der Senat der Georg-August-Universität Göttingen hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 3. Juli 2002, mit großer Mehrheit beschlossen, mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) in Verhandlungen über eine Überführung der Universität Göttingen in die Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts einzutreten. Mit zehn Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung forderte das Gremium das Präsidium der Hochschule und den Vorstand des Bereichs Humanmedizin dazu auf, in Gesprächen mit dem MWK klare und verbindliche Entscheidungsgrundlagen für die nach dem neuen Niedersächsischen Hochschulgesetz vorgesehene Stiftungsoption zu erarbeiten. "Dieses eindeutige Votum werte ich als Beleg dafür, dass der Senat in der Stifung eine attraktive Perspektive für die Universität Göttingen sieht", so Präsident Prof. Dr. Horst Kern nach der Abstimmung. "Es hängt nun von den Ergebnissen der Verhandlungen mit dem MWK ab, ob der Senat im Oktober den entscheidenden zweiten Schritt in Richtung Stiftungshochschule beschliessen wird. Nach dem Verlauf der bisherigen Vorgespräche bin ich aber durchaus optimistisch."

    In seinem Beschluss vom Mittwoch hat der Senat "als Teil der Entscheidungsgrundlage" für die Umwandlung in eine Stiftung eine Regelung über die Beziehungen zwischen Hochschule und Klinikum (HumanmedVO) gefordert, die den Bereich Humanmedizin als Teil der Universität Göttingen versteht; der Senat hat hierzu auch konkrete Vorschläge gemacht. In einem zweiten Punkt des Beschlusses fordert das Gremium den Präsidenten auf, die Senatsmitglieder über mögliche wesentliche Zwischenergebnisse der Verhandlungen mit dem MWK zeitnah zu unterrichten. Vereinbart wurde außerdem, dass bis Anfang Oktober eine Informationsveranstaltung stattfinden wird, die die breite Hochschulöffentlichkeit über den Sachstand informiert und ein Forum für die interne Diskussion bieten soll.

    Vorbereitet wurde der Senatsbeschluss über einen konkreten Verhandlungsauftrag mit dem MWK von einer Arbeitsgruppe, die bereits im September des vergangenen Jahres gebildet wurde. Diese Arbeitsgruppe, der Mitglieder des Senats, die Universitätsleitung, die Leitung des Klinikums und Experten der Verwaltung angehören, hat sich intensiv mit den Hauptfragen im Zusammenhang mit der Änderung der Trägerschaft der Universität beschäftigt und neben zahlreichen Experten aus dem In- und Ausland auch die Empfehlung einer Beratungsfirma in den Diskussionsprozess mit einbezogen.


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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