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11/05/2012 09:00

Dialyse ohne Indikation ist nicht zu rechtfertigen

Dr. Bettina Albers Pressearbeit
Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e.V. (DGfN)

    Die Indikation für die Dialysebehandlung bei Patienten mit chronischer Nierenerkrankung ist relativ klar umrissen. Seit 2007 gibt es die „Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse“, im Rahmen derer jede einzelne Dialysebehandlung evaluiert wird. Wie in keiner anderen medizinischen Disziplin unterliegt die Arbeit der Nephrologen somit einer ständigen Qualitätskontrolle. Dieses System hat sich bewährt – letztlich wurde dadurch auch der Vorfall in Aurich, bei dem der Verdacht besteht, dass ohne hinreichende Indikation Dialysebehandlungen durchgeführt wurden, aufgedeckt. Die DGfN wirkt an der vollständigen Aufklärung nachdrücklich mit.

    Dialyse rettet jeden Tag weltweit hunderttausenden von Menschen das Leben, sie kann die Entgiftungs- und Wasserausscheidungsfunktionen von schwer geschädigten Nieren weitgehend ersetzen. Bei einer GFR (glomeruläre Filtrationsrate, ein Maß für die „Filterleistung“ der Nieren; vereinfacht oft als „Prozent Nierenfunktion“ bewertet) unter 15 ml/min/1,73m2 kann bei chronisch nierenkranken Patienten ein Dialysebeginn in Erwägung gezogen werden, besonders dann, wenn klinische Symptome der Harnvergiftung wie Übelkeit, nicht beherrschbarer Bluthochdruck, Elektrolytentgleisungen, extremer Juckreiz oder abnehmende Leistungsfähigkeit es erfordern. Bei der Mehrzahl der Patienten wird mit der Dialysebehandlung allerdings erst begonnen, wenn die GFR bereits deutlich niedriger liegt (d.h. zwischen 5 und 7 ml/min/1,73 m²). Die meisten Betroffenen entwickeln erst dann „Vergiftungserscheinungen“, die eine regelmäßige Blutwäsche erforderlich machen, auch um schwere Schädigungen anderer Organe zu verhindern. Diese Patienten erleben durch die Dialyse eine rasche Verbesserung ihres Zustandes – Symptome wie Übelkeit und Schwäche und mitunter auch Verwirrtheitszustände verschwinden. Eine früherer Dialysebeginn, bevor erste klinische Symptome der Urämie auftreten, bringt keine Vorteile: Studien [Cooper BA et al. N Engl J Med 2010;363:609-619] haben gezeigt, dass Patienten nicht von einem „präventiven“ Beginn der Dialysebehandlung im Hinblick auf Überleben oder Morbidität profitieren. Nur bei einer kleinen Gruppe von Patienten, die nicht nur nieren-, sondern gleichzeitig auch schwer herzkrank sind und trotz optimaler medikamentöser Therapie immer wieder in der Klinik behandelt werden müssen, ist ein Dialysebeginn oberhalb einer GFR von 15 ml/min/1,73m2 indiziert.

    Ein weiteres Kriterium für den Zeitpunkt des Dialysebeginns ist der Patientenwille. Die medizinische Notwendigkeit einer Dialysebehandlung wird im Vorfeld mit dem Patienten und seinen Angehörigen besprochen, so dass er letztlich auch Einfluss auf den Therapiebeginn nehmen kann. Die meisten Patienten möchten den Dialysebeginn möglichst weit hinausschieben und sehen die medizinische Notwendigkeit erst ein, wenn die klinischen Symptome „erdrückend“ sind. Zur optimalen Aufklärung der Patienten hat die DGfN Filme produzieren lassen, die über das Internet abgerufen werden können und die Arbeit der deutschen Nephrologen unterstützen sollen.

    Umso befremdlicher ist der Vorfall in Aurich, bei dem der Verdacht besteht, dass Patienten der Dialyse zugeführt wurden, obwohl keine Indikation vorlag: „Ich kenne die Details nicht, deswegen möchte ich diesen Fall nicht kommentieren. Grundsätzlich aber gilt: Eine Dialyse durchzuführen, obwohl weder laborchemische Parameter noch das klinische Bild dafür sprechen, ist nicht zu rechtfertigen", so DGfN- Sprecher, Prof. Dr. Jan Galle (Lüdenscheid). „Die DGfN kritisiert eine solche Handlungsweise energisch."

    Trotz dieses Einzelfalls, der derzeit untersucht wird, können Patienten sicher sein, bei ihren Nephrologen gut versorgt zu werden. Nierenärzte sind verpflichtet, jede Dialysebehandlung genau zu dokumentieren. Die Daten werden dann im Rahmen einer Qualitätskontrolle ausgewertet.

    „In keiner anderen medizinischen Disziplin wird die ärztliche Tätigkeit so genau kontrolliert wie in der Dialysemedizin“, so Prof. Dr. Reinhard Brunkhorst, Präsident der DGfN (Hannover). „Wir unterstützen die Behörden nachdrücklich bei der Aufklärung des Falles in Aurich.
    Sollten Patienten trotz allem aufgrund der aktuellen Ereignisse verunsichert sein, empfehlen wir, sich eine zweite Meinung bei einem weiteren Nephrologen einzuholen. Medizinisch kann man an den Laborparametern und dem klinischen Bild gut beurteilen, ob eine Dialyse erforderlich ist oder nicht.“


    More information:

    http://www.dgfn.eu


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    Criteria of this press release:
    Journalists
    Medicine
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Science policy
    German


     

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