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07/17/2002 10:17

Kabinett beschließt Gesetz zur Fusion der Universitäten Duisburg und Essen

Ralf-Michael Weimar Referat "Presse und Kommunikation"
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

    Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht

    Düsseldorf, 17. Juli 2002. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat das Kabinett das Gesetz zur Errichtung der Universität Duisburg - Essen und zur Umwandlung der Gesamthochschulen beschlossen. Nach der Sommerpause wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetz wird die rechtliche Grundlage für die Fusion der Universitäten - Gesamthochschulen Duisburg und Essen zum 1. Januar 2003 geschaffen, um so die Vorgängereinrichtungen zu einer neuen leistungsfähigen Universität zusammenzuführen, die sich im internationalen Wettbewerb behaupten kann. "Die Fusion zweier Universitäten ist ein in der Bundesrepublik bisher einmaliger Vorgang", sagte NRW-Bildungsministerin Gabriele Behler. "Sie eröffnet den Standorten die einmalige Chance, durch Synergie-Effekte beispielsweise bei der Verwaltung neue wissenschaftliche Schwerpunkte zu setzen und auszubauen. Für das Ruhrgebiet bedeutet dies einen auch über den Hochschulraum hinaus wichtigen Innovationsschub und Rückenwind für die noch immer schwierigen Aufgaben des Strukturwandels."
    Für das Zusammenwachsen der Hochschulen ist eine insgesamt vierjährige Gründungsphase vorgesehen. Bereits innerhalb des ersten Jahres sind die Entscheidungen zur Neuordnung der Fächerstruktur, Fachbereichsgliederung, Einrichtungen und Studiengängen sowie der Hochschulverwaltung zu treffen, um möglichst rasch zu einem leistungsfähigen Gesamtgefüge zu kommen. Daran anschließend gibt sich die Hochschule eine neue Verfassung, die Grundordnung, auf deren Grundlage dann die einzelnen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger und die Gremien zu wählen sind.
    Der Fusionsprozess wird von den Hochschulmitgliedern durch eine grundsätzlich hochschulparitätische Zusammensetzung der entscheidenden Organe mitbestimmt. Dabei soll dem Gründungsrektorat als Leitungsorgan eine Führungspersönlichkeit von außen als neutrales und ausgleichendes Element vorstehen. Sie wird durch das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung bestellt und in ihrer Position im Vergleich zu einem regulären Hochschulrektor nach dem nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz gestärkt: Sie soll Dienstvorgesetzter des gesamten Hochschulpersonals, also auch der Professoren und Kanzler werden.
    Das Personal und die Studierenden der aufgelösten Hochschulen werden qua Gesetz in die Universität übernommen. Der rechtliche Status des Personals bleibt grundsätzlich erhalten. Insbesondere für die Studierenden wird es zunächst zu keinen wesentlichen Änderungen kommen. Allerdings können im Zuge der Neuordnung dann absehbar Veranstaltungs- und Studienorte wechseln.
    Mit der Fusion soll beiden Standorten der fusionierten Universität ein klares Profil zugewiesen werden. Einige grundlegende Elemente dieser Standortprofile haben die Hochschulen bereits im Rahmen des abgeschlossenen Fusions- und Beratungsprozesses erarbeitet. Danach erhält Duisburg einen technischen und einen gesellschaftswissenschaftlichen und Essen einen geisteswissenschaftlichen, einen naturwissenschaftlichen und einen medizinischen Schwerpunkt.
    Mit der Herausbildung der Standortprofile werden Umzüge verbunden sein. Die daraus entstehenden notwendigen Kosten wird das Land tragen. Die sogenannten "Fusionsgewinne", also die Synergieeffekte im Personal- und Sachmittelbereich, werden in der fusionierten Hochschule verbleiben. Dies wurde den Hochschulen in einer vom Kabinett gebilligten Zusicherung der Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung bereits im Juni zugesagt.


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Organisational matters
    German


     

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