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11/29/2012 09:44

PID-Verordnung versperrt Betroffenen Zugang zur Präimplantationsdiagnostik

Wolfgang Müller M.A. AWMF Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    Die vom Bundeskabinett am 14.11.2012 verabschiedete Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV) weist aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik (GfH) gravierende Mängel auf. Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr

    „Die persönliche Situation betroffener Familien kann zwar jetzt, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit die Verordnung überarbeitet hat, von dem antragstellenden Paar als Begründung für den Wunsch nach einer PID mit dargelegt werden“, so Klaus Zerres, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik, „in der Praxis wird sie bei der Bewertung des Antrages durch die Ethikkommissionen wohl nicht berücksichtigt werden“. Ethikkommissionen, die letztendlich über die Zulassung zur PID entscheiden sollen, bleiben darauf beschränkt, ausschließlich die Schwere der Krankheit als Zulassungskriterium heranzuziehen. Im Falle einer Ablehnung haben die betroffenen Paare die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen und die Entscheidung juristisch anzufechten. Doch die Gerichte wiederum können nur prüfen, ob die genetischen Befunde die Voraussetzungen für eine Zulassung zur PID erfüllen, also ob eine Erkrankung eine ausreichende Schwere haben wird oder nicht. „Das läuft auf einen Katalog bestimmter „zugelassener“ Erkrankungen hinaus, und das lehnen wir Humangenetiker entschieden ab“, betont Klaus Zerres.

    Ebenfalls kritisch sieht die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik die unangemessen hohen Gebühren und möglichen Prozessrisiken, die durch die Verordnung auf die betroffenen Paare zukommen können. Allein dadurch werde in vielen Fällen schon aus finanziellen Gründen verhindert, dass betroffene Paare den Weg einer PID gehen können. Das konterkariere die Absicht des Gesetzgebers, die PID unter bestimmten Bedingungen zu erlauben und auch durchführen zu lassen.

    „Diejenigen, die diese Verordnung verfasst haben, verkennen gänzlich die leidvolle Situation der betroffenen Frauen und Männer“, erläutert Zerres. Aus seiner eigenen Erfahrung in der humangenetischen Beratung kann er nur nochmals unterstreichen, dass die Entscheidung für oder gegen eine PID von den Betroffenen niemals leichtfertig getroffen wird. Viele Paare entscheiden sich für den belastenden Weg einer PID deshalb, weil sie einen Schwangerschaftsabbruch in einer späteren Entwicklungsphase des werdenden Kindes vermeiden möchten, sie treffen damit meist eine ethisch begründete Entscheidung, der mit Respekt begegnet werden sollte.

    Der Offene Brief ist als PDF-Datei beigefügt.

    Kontakt
    GfH-Pressestelle
    Dr. Christine Scholz
    Inselkammerstr. 5
    82008 München-Unterhaching
    Tel 089-5502 7855
    Fax 089-5502 7856
    presse@gfhev.de


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    Criteria of this press release:
    Journalists, Scientists and scholars
    Medicine, Politics, Social studies
    transregional, national
    Science policy
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