- Universitätsspitzen und Minister von Trotha am Montag (25. Mai 1998) in Hohenheim -
Die Universitäten Hohenheim, Stuttgart und Tübingen haben eine Rahmenvereinbarung zur intensiven und nachhaltigen Zusammenarbeit in Forschung, Lehre und Studium geschlossen. Sie wird am Montag, 25. Mai 1998 um 10:00 Uhr im Grünen Saal Schloß-Mittelbau, Obergeschoß links) des Hohenheimer Schlosses vom Präsidenten der Universität Hohenheim, Prof. Dr. Klaus Macharzina, dem Rektor der Universität Stuttgart, Prof. Dr.-Ing. Drs. h.c. Günter Pritschow, und dem Rektor der Universität Tübingen, Prof. Dr. Hans-Werner Ludwig, unterzeichnet. Der baden-württembergische Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Klaus von Trotha, wird bei dieser Gelegenheit die Bedeutung des Kooperationsvertrages würdigen.
Mit dieser Vereinbarung sollen die schon bestehenden vielfältigen Kontakte zwischen den beteiligten Universitäten und die Bemühungen zur Optimierung von Fachentwicklungsplanung und Ressourcennutzung weiter intensiviert werden.
Bereits jetzt arbeiten die Universitäten Hohenheim und Stuttgart eng bei vier gemeinsamen Studiengängen und bei der Koordinierung der wissenschaftlichen Weiterbildung zusammen. Nach der neuen Vereinbarung stehen jetzt jedem Studierenden einer der drei Universitäten die Lehrveranstaltungen an den anderen beiden Universitäten offen. Die Studien- und Prüfungsleistungen werden dabei anerkannt.
Im Bereich der Forschung sollen die bestehenden Kontakte weiter ausgebaut werden. Die Universitäten streben dabei weitere gemeinsame Arbeitsgruppen, Forschungsschwerpunkte und Sonderforschungsbereiche an.
Auch die Einrichtungen der Universitäten (Universitätsbibliotheken, Rechenzentren, Sprachenzentren) und die der Studentenwerke können problemlos gegenseitig genutzt werden.
Wissenschaftsminister von Trotha sieht in der Vereinbarung einen beachtlichen Schritt zu einer Neustrukturierung der Hochschullandschaft Baden-Württemberg. Wenn nun die Universitäten Hohenheim und Stuttgart enger zusammenrücken und zusammen mit Tübingen ihre Angebote in einer Reihe von Fächern noch enger abstimmen, so sei das ein gutes Zeichen für die Reformfähigkeit unserer Universitäten. Die begonnene institutionelle Kooperation könne wie die zwischen den Universitäten Heidelberg und Mannheim vereinbarte Modellcharakter über die Landesgrenzen hinaus haben.
Nachdem das Wissenschaftsministerium im April sein Einvernehmen zu der Rahmenvereinbarung über das Zusammenwirken der drei Universitäten erklärt hat, kann sie nun nach der Unterzeichnung in Kraft treten.
Die Unterzeichnung findet im Rahmen eines Pressegesprächs statt, bei dem die Beteiligten als Gesprächspartner zur Verfügung stehen.
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Research projects, Science policy
German
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