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09/10/2002 08:34

Forschung an der Schnittstelle zwischen Europarecht und deutschem Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Kerstin Wodal Pressestelle
Universität Bayreuth

    Bayerischer Habilitationsförderpreis für Bayreuther Juristen Christoph Ohler. Welche Regeln gelten, wenn eine deutsche Verwaltungsbehörde im Ausland tätig wird?

    Bayreuth (UBT). Der Bayreuther Jurist Dr. Christoph Ohler , Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl Öffentliches Recht V (Völker- und Europarecht), ist einer der Nachwuchswissenschaftler, die mit dem diesjährigen Bayerischen Habilitationsförderpreis ausgezeichnet wurden. Er forscht an der Schnittstelle zwischen Europarecht und deutschem Verfassungs- sowie Verwaltungsrecht.
    Mit dem Habilitationsförderpreis sollen Forschungsvorhaben promovierter Wissenschaftler, die sich für die Hochschullaufbahn qualifizieren, unterstützt werden. Verbunden mit dem Preis ist ein dreijähriges Stipendium, jährliche Forschungsmittel in Höhe von 7.700 Euro sowie ein zusätzlicher Sachmitteletat für die Universität in Höhe von 25.600 Euro. Im Jahr 2002 erhielten insgesamt 11 Nachwuchswissenschaftler aus ganz Bayern den Preis, darunter zwei Juristen. Dr. Ohler wird sich in seinem Habilitationsvorhaben mit einer bislang wenig beachteten Grundsatzfrage des Verwaltungsrechts beschäftigen. Welche Regeln gelten, wenn eine deutsche Verwaltungsbehörde im Ausland tätig wird? Wendet sie im vollen Umfang deutsches Recht an oder muss sie die möglicherweise abweichende Rechtslage des anderen Staates beachten? Praktische Anwendungsfälle gibt es z.B. bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr oder der Polizei. Auch wenn eine ausländische Behörde in Deutschland tätig wird, wie es im Rahmen polizeilicher Zusammenarbeit oder bei der Aufsicht über internationale Banken und Versicherungen der Fall ist, stellen sich schwierige rechtliche Fragen. So muss beantwortet werden, ob der Schutz deutscher Eigenstaatlichkeit sowie rechtsstaatliche Grundsätze nach besonderen gesetzlichen Vorkehrungen verlangen. Ferner stellt sich das Problem, nach welchen materiellen Kriterien das an sich anwendbare deutsche Verwaltungsrecht zurückweicht, damit die ausländische Behörde ihr eigenes Recht im Inland vollziehen kann. Die zugrundeliegenden Formen grenzüberschreitenden behördlichen Handelns sind teilweise schon sehr alt, wie z. B. im Konsularrecht, teilweise sind sie erst in den letzten Jahren aufgrund europarechtlicher Vorgaben entstanden. Angesichts der wirtschaftlichen Globalisierung und der wachsenden internationalen Zusammenarbeit gewinnt das Thema an praktischer Bedeutung. Eine jüngere wissenschaftliche Bearbeitung aus Sicht des Öffentlichen Rechts steht aber bislang aus. Dagegen zählt die Befassung mit kollisionsrechtlichen Problemen, d.h. solchen, die beim Aufeinandertreffen verschiedener nationaler Rechtsordnungen entstehen, im Zivilrecht zu den fest etablierten Forschungsbereichen. Diese Teilmaterie des Zivilrechts, das sog. Internationale Privatrecht, kann daher teilweise Vorbild für die Lösung der verwaltungsrechtlichen Fragen sein. Da das Öffentliche Recht aber das Recht ist, das dem Staates hoheitliche Befugnisse verleiht, müssen die Besonderheiten dieser Rechtsmaterie stets berücsichtigt werden. Die Forschungsarbeit von Dr. Ohler soll hierbei die wesentlichen rechtlichen Grundlagen klären und Leitlinien für die Behandlung praktischer Fälle entwickeln.


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    Dr. Christoph Ohler
    Dr. Christoph Ohler

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    Criteria of this press release:
    Law, Politics
    transregional, national
    Personnel announcements, Research projects
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