Untersuchung der Bundesanstalt für Milchforschung zeigt hygienische Mängel auf
Unter dem Eindruck der zahlreichen Lebensmittelskandale der letzten Jahre entscheiden sich viele gesundheitsbewusste Verbraucher dafür, landwirtschaftliche Produkte direkt beim Bauern zu kaufen. Dazu zählt auch die Milch. In Hessen beispielsweise verkaufen rund 50 % der 9000 Milcherzeuger Milch-ab-Hof.
Untersuchungen der Bundesanstalt für Milchforschung (BAfM) in Kiel haben nun ergeben, dass unter lebensmittelhygienischen Gesichtspunkten der Direktverkauf von Milch und Milchprodukten nicht unproblematisch ist. So konnten aus 149 Proben von Milch-ab-Hof in 30 Proben (20,1 %), die aus 22 verschiedenen Betrieben stammten, Krankheitserreger isoliert werden, davon zweimal EHEC-Bakterien und 15-mal Listeria monocytogenes. Ähnlich sah es bei den Milchprodukten aus: In 334 Rohmilchkäseproben wurden sieben Mal EHEC-Bakterien gefunden. Mit EHEC werden Giftstoffe produzierende Coli-Bakterien bezeichnet, die zu ernsten Magenbeschwerden, blutigen Durchfällen, aber auch zu Nierenschäden führen können. Listerien können besonders bei anfälligen Personen wie Schwangeren, Kleinkindern und immungeschwächten Menschen Fieber, Erbrechen und Erkrankungen wie Hirnhautentzündung hervorrufen.
Bei den so genannten Hygiene-Parametern in Milch-ab-Hof überschritten bis zu 29 % der Proben die in der Milchverordnung angegebenen Maxima. Bei pasteurisierter Frischmilch aus der Molkerei kommt es dagegen zu keinen Überschreitungen. Konsumenten sollten auf jeden Fall Milch-ab-Hof vor dem Verzehr abkochen, um eventuell vorhandene Krankheitskeime abzutöten.
Die hygienischen Anforderungen an Milch und Milcherzeugnisse sind rechtlich geregelt und erscheinen im Sinne des Verbraucherschutzes auch ausreichend. Die zum Teil unbefriedigende hygienische Situation sollte durch eine verstärkte Weiter- und Fortbildung der Direktvermarkter verbessert werden.
Wesentlich günstiger sah es im Rahmen dieser Untersuchung bei Vorzugsmilch aus, die auch über die Direktvermarktung oder den Handel abgegeben werden kann. Hier wurden deutlich weniger Keime gefunden. Verantwortlich dafür ist offensichtlich die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen der Milchverordnung (§ 7) mit den konkreten Anforderungen an den landwirtschaftlichen Betrieb.
Um Belegexemplar wird gebeten
Criteria of this press release:
Biology, Information technology, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Zoology / agricultural and forest sciences
transregional, national
Research results
German
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