Bereits zum beginnenden Wintersemester sollen die Arbeitsregelungen für ausländische Studierende verbessert werden. Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten dürfen dann an 180 halben Tagen im Jahr arbeiten. So lautet eine aktuelle Anweisung des Bundesarbeitsministeriums an die Bundesanstalt für Arbeit. Bislang galt die Erlaubnis für 90 Tage. "Dies ist ein positives Signal dafür, dass ausländische Studierende in Deutschland willkommen sind", sagte der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), Dieter Schäferbarthold.
Die Neuregelung wurde auch auf Grund von Forderungen des DSW in das Zuwanderungsgesetz aufgenommen. Nun soll sie die bisherige Beschäftigungsregelung ab sofort ersetzen. So müssen die Studierenden aus Nicht-EU-Ländern nicht auf das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2003 warten, sondern können schon mit Semesterbeginn von der Flexibilisierung profitieren.
Laut Sozialerhebung des DSW "Internationalisierung des Studiums" kommen nur 19 Prozent der ausländischen Studierenden mit einem Stipendium und sogar nur 16 Prozent im Rahmen eines Mobilitätsprogramms nach Deutschland. Der Anteil der Bildungsausländer, die ihren Studienaufenthalt in Deutschland selbst organisiert haben, beläuft sich auf 84 Prozent. "Gerade für diese so genannten free-movers ist neben einer Unterstützung durch ihre Eltern der eigene Verdienst die wichtigste Finanzierungsquelle für ihren Studienaufenthalt in Deutschland", so Schäferbarthold. Die bisher geltende 90-Tage-Regelung sei völlig unpraktikabel. Als Arbeitstag wurde beispielsweise eine dreistündige Tätigkeit gezählt. 180 halbe Arbeitstage bedeuten dagegen einen größeren zeitlichen Spielraum.
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transregional, national
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