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26.06.1998
Universität Potsdam jetzt Mitglied der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Prof. Dr. Luise Schorn-Schütte als Senatorin gewählt
Die Mitgliederversammlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Rahmen ihrer Jahrestagung in Bonn die 1991 gegründete Universität Potsdam als neues Mitglied aufgenommen. Damit ist diese als 66. (10. ostdeutsche) Hochschule in diesem Gremium vertreten. Satzungsgemäß können Hochschulen, Akademien der Wissenschaften, andere Forschungseinrichtungen und wissenschaftliche Verbände Mitglieder werden, "wenn sie Forschungseinrichtungen von allgemeiner Bedeutung sind". Ob die antragstellende Institution diese Anforderungen erfüllt, richtet sich danach, "ob unabhängige Forschung zu den grundlegenden Aufgaben der Institution gehört und welchen Umfang die Forschung im Verhältnis zur gesamten Aktivität der Einrichtung hat sowie nach dem wissenschaftlichen Profil".
Des weiteren wählte die Versammlung Prof. Dr. Luise Schorn-Schütte für drei Jahre zur Senatorin. Die 1949 geborene Wissenschaftlerin ist Professorin für Neuere Allgemeine Geschichte unter besonderer Berücksichtigung der Frühen Neuzeit am Historischen Institut der Universität Potsdam.
Die DFG wurde 1920 unter dem Namen Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft gegründet. Seit 1951 heißt sie Deutsche Forschungsgemeinschaft. Sie dient der Wissenschaft in allen ihren Zweigen insbesondere durch finanzielle Unterstützung von Forschungsvorhaben. Diesen zentralen Auftrag erfüllt die DFG als Selbstverwaltungsorganisation der deutschen Wissenschaft, die die wissenschaftlichen Mitglieder ihrer Organe selbst wählt. Das Gremien trägt zur Stärkung der Zusammenarbeit unter den Forschern, der Koordinierung der Grundlagenforschung und deren Abstimmung mit der staatlichen Forschungsförderung bei. Es berät Parlamente und Behörden in wissenschaftlichen Fragen, pflegt die Verbindung zwischen Wissenschaftlern und der Wirtschaft und fördert die Beziehung der deutschen Forscher zur ausländischen Wissenschaft. Ihre besondere Aufmerksamkeit gilt der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Der Senat ist das Entscheidungsgremium der DFG. Es besteht aus 39 Mitgliedern - Vertreter von Universitäten, Mitglieder der Wissenschaftsverwaltung - und legt in intensiven fachlichen Diskussionen, die vornehmlich in Fachausschüssen stattfinden, die wissenschaftspolitische Linie der Forschungsgemeinschaft fest. Es entscheidet über die Vergabe der Gelder, die jährlich zu jeweils 50 Prozent Bund und Länder zur Verfügung stellen.
Aktuelle Pressemitteilungen können auch abgerufen werden unter http://www.uni-potsdam.de/u/pressmitt/index.htm
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