Die DGfN spricht sich gegen die im Deutschen Ärzteblatt wiedergegebene Meinung von Rüdiger Strehl, kaufmännischer Vorstand am Universitätsklinikum Ulm, aus, der zufolge 15 Transplantationszentren In Deutschland ausreichend seien. „Eine solche Reduzierung würde die flächendeckende Versorgung von nierentransplantierten Patienten gefährden“, so Prof. Jürgen Floege, Aachen, DGfN-Präsident. Der Vorschlag spiegele wider, dass administratives Effizienzdenken und
Fließbandmedizin anstelle der umfassenden Versorgung getreten sei, das Patientenwohl werde ausgeblendet. „Der Organspendeskandal wird als Feigenblatt-Argument genutzt, um die Versorgungsstruktur auszudünnen“, so Floege.
Die DGfN weist die Forderung nach Zentrierung der Transplantationszentren, wie Strehl sie formuliert hat, vehement zurück, weil damit keinesfalls eine höhere Sicherheit vor Manipulationen erreicht wird, stattdessen aber die flächendeckende Versorgung der derzeit gut 25.000 nierentransplantierten Patienten aufgegeben würde. Lange Wege in die Transplantationszentren würden die regelmäßige Fahrt in die Spezialambulanzen drastisch erschweren – eine seltenere Wiedervorstellung, eine schlechtere Betreuung und ein schlechteres Organüberleben wären die Folge. Abgesehen davon würde eine solche „Ausdünnung“ des Versorgungsnetzes die Existenz nephrologischer und spezialisierter chirurgischer Abteilungen in den betroffenen Universitäten - mit Verlust von Weiterbildungskapazitäten (bei bereits jetzt schon existierendem Mangel an Nephrologen) – aufs Spiel setzen und darüber hinaus die vorhandene Kompetenz und das Engagement für die Transplantation und Organspende reduzieren. „Gerade jetzt, wo die Spenderzahlen so dramatisch rückläufig sind, wäre das ein völlig falsches Signal“, so Floege.
Wie die DGfN glaubt, wird der Organspendeskandal als Vorwand genutzt, um massive Einschnitte in die Versorgungstruktur durchzusetzen, doch das bemühte Sicherheitsargument der Befürworter einer Zentrierung steht auf wackligen Beinen: Durch den Wegfall der engen Vernetzung zwischen niedergelassenen Nephrologen und den Ärzten in den Transplantationszentren käme es zu einer „Anonymisierung der Versorgung“ der Nierenpatienten, die neben einer Qualitätsverschlechterung auch den Verlust der Kontrollfunktion durch die Nephrologen nach sich ziehen würde. Durch die intensive Mitbetreuung der auf eine Nierentransplantation wartenden Patienten durch niedergelassene Nephrologen und durch die Nephrologen an den Transplantationszentren besteht bei der Nierentransplantation seit langem ein quasi „6-Augen-Prinzip“ bei der Vergabe der Spenderorgane. „Deshalb, aber auch, weil im Bereich der Nierentransplantation keine Dringlichkeitsparameter manipulierbar sind, gibt es keine Vorfälle im Bereich der Nierentransplantation“, so Floege. Doch insbesondere die Nierenpatienten, die die bei weitem größte Gruppe der Transplantierten ausmachen, wären die Leidtragenden, wenn die flächendeckende Versorgung aufgegeben würde.
Das Argument der Fallzahlen, das Strehl anführt, hält die DGfN für höchst problematisch, schließlich seien genau diese Zahlen ein möglicher Trigger für die vergangenen Manipulationsversuche. Auch gebe es keinerlei Daten, die zeigen, dass die Behandlungsqualität in kleineren Zentren schlechter sei als in größeren. „Die angeführten Argumente verschleiern, dass hier Sparpolitik auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird.“
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