– Auf die Industrie könnten neue Milliardenausgaben zukommen –
In den aktuellen Koalitionsverhandlungen wird die Einbeziehung des Stromeigenverbrauchs in die EEG-Umlage als sogenannte „Mindestumlage“ diskutiert. Im Bereich der KWK-Eigenversorgung würde dies überwiegend die Industrie betreffen.
Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der KWK an der Nettostromerzeugung in Deutschland auf einen Wert von 25 % bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Zur Berechnung der durch den Eigenverbrauch veränderten Zahlungsströme wird angenommen, dass in der Industrie bis zum Erreichen des 25 % Ziels eine KWK-Stromerzeugung von 45.000 GWh realisiert wird (Stand Ende 2011 ca. 28.400 GWh). Dies würde einem Anteil von 32 % an der gesamten KWK Stromerzeugung entsprechen. In Abbildung 1 werden die industriellen KWK Eigenverbrauchsstrommengen (für einen Ausbau der KWK bis zum Ausbauziel) monetär bewertet und nach den Strompreisbestandteilen dargestellt.
Dabei werden sowohl Bestands- als auch Neuanlagen betrachtet. Es wird deutlich, dass die EEG-Umlage eine dominierende Rolle einnimmt. Würde der Eigenverbrauch aus den bestehenden industriellen KWK Anlagen EEG-Umlage pflichtig werden, müssten hierfür etwa 1,6 Mrd. € jährlich entrichtet werden. Bei einem weiteren Ausbau der industriellen KWK bis zu einer jährlichen Stromerzeugung von 45.000 GWh würden hierdurch etwa knapp eine Milliarde Euro an Einnahmen für die EEG-Umlage aus der Industrie verloren gehen.
Aufbauend auf dem beschriebenen Ausbauszenario werden die Auswirkungen des KWK Eigenverbrauchs auf die EEG-Umlage anhand drei verschiedener Fälle untersucht:
Fall 1: Alle industriellen KWK Bestandsanlagen werden umlagepflichtig
→ Die EEG-Umlage sinkt aufgrund des höheren Letztverbrauchs um 0,36 Cent/kWh.
Fall 2: Alle KWK Anlagen bleiben auch zukünftig von der EEG-Umlage befreit
→ Die EEG-Umlage steigt aufgrund des geringeren Letztverbrauchs um 0,23 Cent/kWh.
Fall 3: Es werden lediglich Neuanlagen voll umlagepflichtig
→ Keine Rückwirkung auf die EEG-Umlage.
Anhand einer KWK Anlage eines realen Industriebetriebes konnte bestimmt werden, dass sich bei voll zu zahlender EEG-Umlage die Amortisationszeit im Vergleich zum „Status quo“-Fall (EEG Umlagebefreiung) um 32 Monate verlängert. Daher ist davon auszugehen, dass sich bei einer Beteiligung des KWK-Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage der Ausbau der KWK in der Industrie deutlich verlangsamt und so das Ziel eines KWK Anteils von 25 % an der Nettostromerzeugung bis zum Jahr 2020 nur schwer erreicht werden kann.
http://www.ffe.de/publikationen/pressemeldungen/487-eeg-umlage-auf-eigenverbrauc... - Originaltext der Pressemitteilung mit Quellenangaben
KWK-Eigenverbrauchsstrommengen monetär bewertet (für KWK-Bestands- und Neuanlagen)
None
Criteria of this press release:
Business and commerce, Journalists, Scientists and scholars, all interested persons
Economics / business administration, Electrical engineering, Energy, Environment / ecology, Politics
transregional, national
Research results, Transfer of Science or Research
German
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