Orthopäden und Unfallchirurgen begrüßen die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung über die regelhafte Möglichkeit für Patienten, vor einer Operation eine Zweitmeinung einzuholen. „Wir erachten das Recht auf Zweitmeinung als eine wertvolle Qualitätsinitiative. Sie stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt, wenn auf Patientenseite Unsicherheit bei einem Wahleingriff wie etwa einer Hüftendoprothese besteht“, sagt Professor Reinhard Hoffmann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie setzt sich vor dem Hintergrund der angeblich überhöhten Operationsfrequenz in Deutschland seit längerem für ein regelhaftes „Vier-Augen-Prinzip“ bei der Indikationsstellung im Rahmen von Wahloperationen, wie etwa einer Hüft- oder Knieoperation, ein. Dem Koalitionsvertrag zufolge rückt die Möglichkeit näher, dass Ärzte bei Indikationsstellung die Patienten über deren Recht zur Einholung einer Zweitmeinung verbindlich aufklären müssen. Diese Aufklärung muss mindestens zehn Tage vor der Operation erfolgen. Die Kosten werden laut Koalitionsvertrag von den Krankenkassen übernommen.
Die DGOU ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft, die als Vereinsverband die Ziele und Aufgaben ihrer beiden Trägervereine, der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. (DGOOC), bündelt. Damit vertritt sie die Interessen des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie im Bereich der Forschung, Lehre, Fort- und Weiterbildung, Klinik und Praxis, sowie im ordnungspolitischen Rahmen der Gesundheitspolitik gemeinsam mit den Trägervereinen.
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