Benutzeradaptivität und Privatsphäre
Wenn zwei Menschen miteinander kommunizieren, machen sie sich unwillkürlich ein Bild voneinander, dessen Zustandekommen wesentlich auch aus Vorurteilen und im weiteren Verlauf des Gesprächs aus Vorkenntnissen beruht. Dabei können sich die Vorkenntnisse auch einfach aus der Routine eines Ablaufs ergeben. Ein Reisender, der sich nach der Abfahrtszeit eines Zuges nach Aalen erkundigt, wird von einem aufmerksamen Schaffner die Auskunft erhalten, wann der nächste von mehreren Zügen nach Aalen abfährt, und auf welchem Gleis er das tut. Nach diesen zusätzlichen Informationen muss ein Reisender auf dem Bahnhof nicht ausdrücklich fragen.
Tritt nun ein Computer in den Dialog mit einem Menschen, muss er persönliche Daten des Benutzers speichern, um diesem den Service zusätzlicher Informationen, dezenter Hinweise auf Fehler oder Vorschläge für Handlungsalternativen anbieten zu können. Vom Widerstreit dieser Benutzeradaptivität genannten Vorrichtung am Computer und der Privatsphäre seines Benutzers sprach Prof. Dr. Detlef Küpper in seiner Antrittsvorlesung an der FH Aalen. Der im Studiengang Informatik für Datenbanksysteme berufene Professor wies darauf hin, dass sich die Umsätze im e-Commerce dank der Benutzeradaptivität in den letzten drei Jahren vervierfacht hätten. Dabei seien 75% der Computernutzer über die Aufzeichnung ihrer persönlichen Daten durchaus beunruhigt. Werden Sie vom Computer aufgefordert, ihre Adresse, Konto- oder Kreditkartennummer anzugeben, verlassen 40% von ihnen die Abfrage; weitere 20 bis 40% machen falsche Angaben. Dagegen geben 50% der Computernutzer an, die Abfragen korrekt beantworten zu wollen, wenn sie darin einen konkreten Nutzen sähen. Zum Nutzen des Erwerbs eines Produktes aus dem Internet vollzieht sich diese Prozedur inzwischen täglich.
Die Abfrage und Speicherung von Informationen, die über die bloße Abwicklung eines Geschäftes hinausgehen, darf jedoch nur über die ausdrückliche Einwilligung des Benutzers erfolgen. Zudem schreibt das Teledienstdatenschutzgesetz eine Informationspflicht des Anbieters bei allen Aufzeichnungen benutzerbezogener Daten vor.
Prof. Dr. Küpper empfahl daher, bei benutzeradaptiven Systemen grundsätzlich den Kunden darüber zu informieren, welche seiner Daten gespeichert würden. Auch müsse ihm deutlich gemacht werden, zu welchem Zweck die Daten gespeichert würden, damit der Kunde verantwortlich die Entscheidung treffen kann, ob er die erforderlichen Angaben machen möchte. Schließlich sollten dem Kunden Zugriffsrechte auf seine Daten eingeräumt werden, damit er diese bei Bedarf nachträglich ändern kann. Selbstverständlich müsse der Anbieter auch aus Sicherheitsgründen dafür Sorge tragen, dass die persönlichen Daten des Kunden nicht öffentlich zugänglich werden.
Criteria of this press release:
Information technology
regional
Personnel announcements, Studies and teaching
German
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