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01/10/2014 12:27

FH Kaiserslautern und Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz kooperieren beim Dualen Studium

Elvira Grub M.A. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachhochschule Kaiserslautern

    Eine Kooperationsrahmenvereinbarung haben Vertreter der Fachhochschule Kaiserslautern und der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz in Mainz unterzeichnet. Sie betrifft das duale Studium „Bachelor of Arts-Betriebswirtschaft (B.A.-BW)“ im Studiengang „Mittelstandsökonomie“. Die Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer macht den Studiengang am FH-Studienort Zweibrücken für Steuerfachwirtinnen und Steuerfachwirte noch attraktiver: Parallel zum Studium können sie weiterhin arbeiten und dadurch die Studienzeit verkürzen. Mithilfe der akademischen Ausbildung untermauern sie ihren bereits absolvierten Abschluss zum Steuerfachwirt und erhöhen ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.

    „Mit diesem Studium wollen wir einen Beitrag zur Innovation im Bildungsbereich leisten“, erläutert Prof. Dr. Rolf Pohl, Leiter des Studiengangs Mittelstandsökonomie. Er hat das Konzept auf Initiative der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hin ersonnen. Aufgrund der Vereinbarung müssen Steuerfachwirtinnen und Steuerfachwirte nun einige der Studienleistungen nicht mehr erbringen, da sie bereits die Steuerfachwirtprüfung absolviert haben. Durch die studienbegleitende praktische Tätigkeit erübrigt sich zudem die fürs fünfte Semester vorgesehene Praxisphase, sodass sie Lehrveranstaltungen des siebten Studiensemesters vorziehen können.

    Die Kammer wiederum erreicht durch die Kooperation, dass dem Berufsstand gut ausgebildete Steuerfachwirtinnen und Steuerfachwirte erhalten bleiben, auch wenn sie ein Studium beginnen. „Die Absolventen können weiterhin arbeiten, die Bindung an den bisherigen Arbeitgeber bleibt erhalten“, sagt Kammerpräsident Edgar Wilk. „Das ist natürlich im Interesse unserer Mitglieder.“ Steuerberaterin und Vorstandsmitglied Andrea Fritsch wird für die Kammer die federführende Rolle bei der Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Steuerberatern übernehmen. Sie hat auch den Kooperationsvertrag ausgearbeitet.

    Demnach besteht der duale Studiengang aus einem Studium der Mittelstandsökonomie am FH-Studienort Zweibrücken und der beruflichen Tätigkeit in einer Steuerberaterpraxis oder Steuerberatungsgesellschaft. Die Teilnehmer des Programms arbeiten dort während der Vorlesungszeit mindestens an einem Wochentag und während der vorlesungsfreien Zeit an mindestens zwei Tagen in der Woche.

    Mithilfe des Modells erweitert die Fachhochschule ihr Portfolio um einen wichtigen Punkt. „Einen renommierten Kooperationspartner wie die Steuerberaterkammer zur Seite zu haben, wertet unser Studienangebot enorm auf“, sagt Fachhochschulpräsident Konrad Wolf. Der Fachbereich Betriebswirtschaft erwartet durch das Angebot zudem besonders qualifizierte Studierende, die aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit in steuerberatenden Kanzleien bereits einen guten Bezug zu mittelständischen Unternehmen haben. Da sich die Kooperation auf ganz Rheinland-Pfalz erstreckt, ist auch eine Erweiterung des Einzugsgebietes des Studiengangs zu erwarten.

    Ansprechpartner Fachhochschule:
    Prof. Dr. iur. Rolf Pohl, Studiengangleiter Mittelstandsökonomie ++ Tel: 0631/3724- 5228 ++ Mail: rolf.pohl@fh-kl.de

    Ansprechpartnerin Steuerberaterkammer RLP:
    Ass. jur. Nicole Appich ++ Tel.: 06131-95210-12


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    Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Edgar Wilk (2.v.l.) und FH Präsident Prof. Dr. Konrad Wolf (3.v.l.), unterschreiben den Kooperationsvertrag
    Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Edgar Wilk (2.v.l.) und FH Präsident Prof. Dr. Ko ...
    SBK/Kristina Schäfer
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    Criteria of this press release:
    Business and commerce, Journalists, Students, Teachers and pupils, all interested persons
    Economics / business administration
    transregional, national
    Cooperation agreements, Studies and teaching
    German


     

    Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Edgar Wilk (2.v.l.) und FH Präsident Prof. Dr. Konrad Wolf (3.v.l.), unterschreiben den Kooperationsvertrag


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