Am 30.1.2003 hat der Wissenschaftsminister Dr. Matthias Rößler das bereits im Dezember begonnene Gespräch zum Hochschulkonsens fortgesetzt. Hierbei hielt er an seiner Vorgabe fest, die staatliche Ausbildung von Juristen an der Universität Leipzig zu konzentrieren. Zugleich machte er den Vorschlag, die Ausbildung der Juristen in Dresden in privatrechtlicher Form anzubieten. Entscheidend sei, dass das Land von den Kosten zweier Ausbildungsstandorte für Juristen entlastet wird. Ein privatrechtliches Angebot sei aus seiner Sicht eine sinnvolle Alternative.
Die Universitätsleitung der TUD hat sich mit dieser Vorgabe befasst. Sie hält Stellenstreichungen im Hochschulbereich für die Entwicklung Sachsens als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort nach wie vor für eine falsche Entscheidung. Das gilt auch für die Streichung der staatlichen Juristenausbildung an der TUD. Im vergangenen Jahr haben mehr als 800 Studienanfänger in Sachsen das Studienfach Jura gewählt - die Hälfte davon an der TU Dresden. Angesichts dieser Nachfrage führt die Konzentration auf einen Standort entweder zu einer qualitativ schlechteren Massenausbildung oder bei Einführung eines numerus clausus am verbleibenden Standort Leipzig zur Abwanderung vieler Bewerber an andere Studienorte außerhalb Sachsens.
Die Universitätsleitung wird unter Beteiligung der Dekanatsleitung weitere Verhandlungen mit dem SMWK über die Perspektiven einer privatrechtlichen Juristenausbildung sowie die Sicherung der Ausbildung der an der TUD immatrikulierten Jurastudenten führen. Sollte der Wissenschaftsminister an seinen Vorgaben festhalten, wird die Universitätsleitung der TUD dem Senat empfehlen, dem Hochschulkonsens gleichwohl zuzustimmen, wenn die Landesregierung der Ausbildung der Juristen an einer Privat-Uni fördert und das Studium der bereits an der TU Dresden immatrikulierten Jura-Studenten ohne Einschränkung bis zum 1. Staatsexamen sicherstellt.
Kim-Astrid Magister, Telefon 0351 463-32398
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Law, Politics
transregional, national
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German
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