Zu der Frage einer Vergabe des Diplom-Grades im Land Mecklenburg Vorpommern, an der auch der Akkreditierungsrat beteiligt ist, erklärt dessen Vorsitzender, Professor Dr. Reinhold R. Grimm:
„Das Land Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht seinen Hochschulen, unter bestimmten Bedingungen anstelle eines Bachelor- oder Mastergrades die Abschlussbezeichnung ‚Diplom‘ zu vergeben. Zugleich verlangt Mecklenburg-Vorpommern vom Akkreditierungsrat, dass die von ihm zugelassenen Agenturen Studiengänge mit einer solchen ‚Diplom-Option‘ akkreditieren.
Dies ist jedoch nicht möglich. Der Akkreditierungsrat ist im Auftrag der Gemeinschaft aller 16 Länder tätig und gesetzlich an die Beschlüsse der Ländergemeinschaft, d.h. der Kultusministerkonferenz (KMK), gebunden. Die KMK hat unter Zustimmung Mecklenburg-Vorpommerns Ländergemeinsame Strukturvorgaben vereinbart, deren Einhaltung verpflichtend für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen ist. Diese Strukturvorgaben enthalten unter anderem eine abschließende Liste möglicher zu vergebender Grade. Der Diplomgrad ist darin nicht enthalten.
Vor diesem Hintergrund hat der Akkreditierungsrat bereits im Jahr 2011 beschlossen, dass Studiengänge, in denen ein Diplomgrad vergeben wird, nicht akkreditierungsfähig sind. Drei Gründe sind hierfür wesentlich: Erstens hat die Ländergemeinschaft beschlossen, keinen ‚Wildwuchs‘ in den Abschlussbezeichnungen zuzulassen. Zweitens soll die Struktur der Studienreform, die u.a. den Übergang von den früheren Diplom-/Magister- zu den neuen Bachelor-/Master-Studiengängen beinhaltet, auch durch die Verwendung entsprechender einheitlicher Abschlussgrade transparent gemacht werden. Drittens weckt ein Diplomgrad nach der Art Mecklenburg-Vorpommerns die falsche Erwartung, dass dahinter ein Diplomstudiengang traditionellen Zuschnitts stehe, d.h. mit bundesweit normierten Studienstrukturen und Studieninhalten. Dem ist jedoch nicht so.
Bei den bisher im Rahmen von Akkreditierungsverfahren behandelten Studiengängen mit ‚Diplom-Option‘ in Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um moderne, qualitativ hochwertige Bachelor- und Masterprogramme, die sämtliche derzeit geltenden Qualitätskriterien erfüllen, ausgenommen die unzulässige optionale Abschlussbezeichnung ‚Diplom‘.
Mecklenburg-Vorpommern weist auf das Landesrecht hin. In der Tat ist grundsätzlich jedes Land darin frei, Abschlussgrade nach eigenem Ermessen festzulegen. Allerdings kann ein einzelnes Land nicht das von der Ländergemeinschaft vereinbarte Qualitätssicherungssystem einseitig darauf verpflichten, landesspezifische Regelungen anzuwenden, die den gemeinschaftlich vereinbarten Regelungen widersprechen.
Zusätzliche Informationen sind in einer Hintergrundinformation verfügbar.
Weitere Informationen:
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de
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Criteria of this press release:
Business and commerce, Journalists, Scientists and scholars, Students, Teachers and pupils, all interested persons
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