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03/27/2003 09:52

Vereinbarung zwischen Hochschulen und dem BLB unterzeichnet

Ralf-Michael Weimar Referat "Presse und Kommunikation"
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

    Die Hochschulen und der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes Nordrhein-Westfalen haben eine Vereinbarung über ihre künftige Zusammenarbeit getroffen, mit der der besonderen Rechts- und Aufgabenstellung der Hochschulen in vollem Umfang Rechnung getragen werden soll. Diese Vereinbarung wurde jetzt von Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft, Finanzminister Jochen Dieckmann und Bauminister Michael Vesper gegengezeichnet. Ministerin Kraft: "Ich halte die jetzt vereinbarten Regelungen für einen ausgesprochen fairen und tragfähigen Kompromiss zwischen den berechtigten Forderungen der Hochschulen auf möglichst hohe Flexibilität bei Bauvorhaben einerseits und dem Auftrag des BLB einer zentralen Bauprojektsteuerung andererseits. Damit sollte eine tragfähige Basis für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb geschaffen sein."

    Die Vereinbarung war notwendig geworden, da die Hochschulen - wie alle anderen Landeseinrichtungen auch - mit der Errichtung des Bau- und Liegenschaftsbetriebs zum 1. Januar 2001 in ein Vermieter-/Mieter-Prinzip überführt wurden. So wurde der BLB Vermieter und die Hochschulen Mieter der von ihnen vorher selbstständig verwalteten Liegenschaften. Anders als andere Landeseinrichtungen hängen die Hochschulen jedoch von größerer planerischer Autonomie und Flexibilität ab. Vor allem im Zusammenhang mit Berufungsverfahren sind die Hochschulen in besonderer Weise darauf angewiesen, kurzfristig zum Beispiel mit Umbaumaßnahmen im Laborbereich auf Entwicklungen in der Forschung reagieren zu können - nur so können qualifizierte Wissenschaftler gewonnen werden.

    Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung liegt deshalb darin, dass die Hochschulen frei über den Einsatz des vorgesehenen Budgets von jährlich mindestens 11,8 Mio. Euro entscheiden. Durch die Möglichkeit, diese Summe über einen Zeitraum von drei Jahren in Anspruch nehmen zu können, wird den Hochschulen ein Höchstmaß an Flexibilität ermöglicht. Kostenträchtige Maßnahmen können vorgezogen werden, ebenso kann für größere Vorhaben angespart werden. Ministerin Kraft: "Ich begrüße es sehr, dass diese hochschulfreundliche Regelung zunächst bis Ende 2009 erprobt werden kann." Bekräftigt wird außerdem die Entscheidung der Landesregierung, dass das Gebäudemanagement - anders als bei den übrigen Ministerien -weiterhin bei den Hochschulen liegt.


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Organisational matters
    German


     

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