Bund und Länder haben heute beschlossen, die anwendungsorientierte Forschung an Fachhochschulen, beginnend vom 1. Januar 2003 für fünf Jahre, gemeinsam weiterzufördern.
BLK beschließt Fortsetzung der Fachhochschulforschung (Korrekturfassung)
Bund und Länder haben heute beschlossen, die anwendungsorientierte Forschung an Fachhochschulen, beginnend vom 1. Januar 2003 für fünf Jahre, gemeinsam weiterzufördern und haben hierfür eine Bund-Länder-Vereinbarung nach Art. 91 b GG zur Förderung der Fach-hochschulforschung getroffen; damit setzen Bund und Länder das vor gut 10 Jahren begonnene erfolgreiche Programm zur Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen fort und stellen es unter modifizierter programmatischer Ausrichtung auf eine neue rechtliche Grundlage.
Mit rd. 11 bis 13 Mio. Euro jährlich fördert der Bund unter Beteiligung der Länder in den nächsten fünf Jahren gemeinsam die Fachhochschulforschung. Die finanziellen Mittel für die Fachhochschulen erbringt überwiegend der Bund; die Sitzländer tragen mit der Grundausstattung - Personal- und Sachausstattung - mindestens 10 % der Gesamtkosten.
Dies soll Verbünde von forschungsstarken Fachhochschulen befähigen, verstärkt mit kleinen und mittleren Unternehmen der Region zu kooperieren und zusätzliche Forschungsmittel einzuwerben. Die Förderung umfasst die Finanzierung freigestellten Lehrpersonals sowie zusätzlichen Personals; außerdem können die Finanzierung von Sachmitteln und die des Wissens-und Personaltransfers beantragt werden.
Criteria of this press release:
Economics / business administration, Law, Media and communication sciences, Politics, Social studies, Teaching / education
transregional, national
Science policy, Scientific Publications
German
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