Dr. Christian Birnbaum wird Honorarprofessor an der Hochschule Fresenius, Fachbereich Wirtschaft & Medien.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat Dr. Christian Birnbaum zum Honorarprofessor berufen. Der Präsident der Hochschule Fresenius, Botho von Portatius, überreichte ihm gestern seine Berufungsurkunde. Seine Antrittsvorlesung hielt Prof. Birnbaum zu dem Thema „Arbeitsunfähigkeit und Prüfungsunfähigkeit“.
In seiner Antrittsvorlesung befasste sich Prof. Dr. Christian Birnbaum mit der Frage, welche Anforderungen an den Prüfungsrücktritt des Prüflings wegen Prüfungsunfähigkeit zu richten sind? In der Praxis wird der Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit häufig durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeit geführt. Prof. Dr. Christian Birnbaum erläuterte die rechtlichen Rahmenbedingungen von Arbeitsunfähigkeit und Prüfungsunfähigkeit und arbeitete im Rahmen der Antrittsvorlesung die rechtlich relevanten Unterschiede heraus. Dabei beleuchtete er praktische Relevanz, Handhabung und obergerichtliche Rechtsprechung unter besonderer Beachtung aktueller Entwicklungen.
Prof. Dr. Christian Birnbaum studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Fridrich-Wilhelms-Universität Bonn und an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen promovierte er an der TU Dresden. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht arbeitet seit nunmehr elf Jahren als Rechtsanwalt in einer eigenen Kanzlei in Köln und lehrt als Dozent an der Hochschule Fresenius.
Botho von Portatius überreicht Prof. Birnbaum die Berufungsurkunde
Hochschule Fresenius/Nils Pilger
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