Der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin (VBIO e. V.) sieht keine Notwendigkeit, die EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere außer Kraft zu setzen, wie dies im Rahmen der ersten „European Citizens Initiative“ gefordert wurde. Die Richtlinie ist das Resultat eines langen politischen Abwägungsprozesses, in den alle Stakeholdergruppen einbezogen waren. Sie schreibt erstmals europaweit das „3 R-Prinzip“ (replacement, reduction and refinement) fest und erhöht so die Standards des Tierschutzes. Der VBIO appelliert an die EU-Kommission, trotz des hohen öffentlichen Druckes an der EU-Richtlinie 2010/63/EU festzuhalten.
(Berlin, 06.03.2015) Die EU-Directive 2010/63/EU hat die Tierschutzstandards EU-weit verbessert und stellt hohe Anforderungen an die Haltung und den Umgang mit Tieren in wissenschaftlichen Untersuchungen. Sie ermöglicht es gleichwohl, dass weiterhin überall dort Forschung an Tieren durchgeführt werden kann, wo dies erforderlich ist, weil alternative Methoden nicht verfügbar, die medizinischen Notwendigkeiten zwingend und Einhaltung ethischer und tierschutzrelevanter Standards sicher gestellt sind.
Durch die Einführung des 3 R-Prinzips (Ersatz, Reduzierung, Verfeinerung) wurden und werden große Fortschritte im Bereich des Tierschutzes erzielt. Es hat sich aber auch gezeigt, dass alternative Methoden Tierversuche nie vollständig werden ersetzen können – auch wenn dies immer wieder behauptet wird. Die Forderung der „European Citizens Initiative („Europäischen Bürgerinitiative“) „Stop Vivisection“, die EU-Richtlinie durch eine neue Regelung zu ersetzen, die die Abschaffung von Tierversuchen vorschreibt, wird sich daher negativ auswirken. Betroffen ist nicht nur die biomedizinische Forschung in Europa und damit auch der Forschungsstandort, sondern letztlich auch die Gesundheit von Mensch und Tier.
„Eine generelle Revision der EU-Richtlinie 2010/63/EU ist weder zielführend noch erforderlich“, so Dr. Heinz Brandstetter, Beiratsmitglied des VBIO. „Für das Jahr 2017 ist ohnehin eine Evaluation der Richtlinie vorgesehen, bei der Regelungen, die sich in der Praxis offensichtlich nicht bewährt haben, angepasst werden können“ so Brandstetter weiter.
Vor diesem Hintergrund appelliert der VBIO an die EU-Kommission, trotz des hohen öffentlichen Druckes, der durch das neue Instrument der Europäischen Bürgerinitiative aufgebaut wird, an der EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere festzuhalten.
Hintergrund:
Ende des Jahres 2014 hat die Europäische Bürgerinitiative „Stop Vivisection“ über eine Million Unterschriften an die EU-Kommission übergeben, mit denen Sie ihre Forderung nach einer Aussetzung der Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere fordert. Die Initiative fordert die Vorlage einer neuen Richtlinie, die mittelfristig den Ausstieg aus wissenschaftlichen Tierversuchen sowie eine stärkere Förderung alternativer Methoden sicher stellen soll. Die EU-Kommission hat die Eingabe für gültig erklärt und es wird eine öffentliche Anhörung stattfinden.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Heinz Brandstetter, Max-Planck-Institut für Biochemie, brandste@biochem.mpg.de
Über den VBIO:
Der VBIO e. V. ist das gemeinsame Dach für alle, die im Bereich Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin studieren oder tätig sind – egal ob in Hochschule, Schule, Industrie, Verwaltung, Selbstständigkeit oder Forschung.
Die Mitglieder des VBIO vertreten das gesamte Spektrum der Biowissenschaften von der molekularen, zellulären oder der am Organismus orientierten Sicht bis hin zur Biomedizin.
Criteria of this press release:
Journalists, Scientists and scholars, Students
Biology, Medicine, Zoology / agricultural and forest sciences
transregional, national
Science policy, Transfer of Science or Research
German
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