Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert, Bildung aus dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, TTIP, explizit auszunehmen. Bildungsdienstleistungen werden dort nicht als öffentliche Aufgabe („public services“) definiert. Nach der Logik des Abkommens müssen alle Bereiche, die von ihm nicht erfasst werden sollen, explizit ausgeschlossen werden.
„Staatliche Leistungen der Daseinsvorsorge sollten grundsätzlich von den TTIP-Verhandlungen ausgenommen werden. Bildung, Kunst und Kultur gehören nicht in das Handelsabkommen“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Bonn zu der Erklärung der 18. HRK-Mitgliederversammlung.
„Es gibt auf beiden Seiten des Atlantiks kulturell verankerte unterschiedliche Auffassungen von der Verantwortlichkeit für Bildungsangebote. Während in Deutschland und weiten Teilen Europas Bildung, Kunst und Kultur als gesellschaftliche Aufgaben anerkannt sind, deren Finanzierung in der Verantwortung der Gesellschaft liegt, werden diese Bereiche in den USA sehr viel stärker als eine Privatinvestition des Individuums gesehen. Ich sehe in Deutschland keinen gesellschaftlichen Konsens für eine stärkere Kommerzialisierung.
Die Rahmenbedingungen für private Bildungsanbieter sollten weiterhin von unseren staatlichen Organen beschlossen werden, damit Fehlentwicklungen politisch korrigiert werden können. Im Falle einer unkontrollierten Marktöffnung durch ein Freihandelsabkommen wäre dies nicht mehr möglich.“
Diese Gefahr müsse auf europäischer, nationaler und Länderebene erkannt werden. Die HRK fordert die Europäische Kommission daher auf, die Bildung vollständig aus dem Freihandelsabkommen TTIP auszunehmen.
An Bund und Länder richtet die HRK die Forderung, durch Einsprüche bei der EU-Kommission rechtzeitig sicherzustellen, dass sie ihre Regulierungskompetenz sowohl für die staatliche als auch private Bildung bewahren.
Die Europäische Union verhandelt zurzeit mit den USA über TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership). Ziel der TTIP-Verhandlungen ist es, die Handels-, Investitions- und öffentlichen Beschaffungsregeln transatlantisch zu harmonisieren. Mit dem TTIP-Abkommens wird eine staatliche Regulierung der für den Freihandel geöffneten Sektoren nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sein.
http://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/position/convention/die-tra... Text der Entschließung
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