Bundesverfassungsgericht gibt Verfassungsbeschwerde gegen Errichtung der neuen Universität teilweise Recht
„Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes können wir weiter unsere Arbeit am Hochschulentwicklungsplan und unsere Profilierung voran treiben“, sagt BTU Präsident Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts belegt, dass der eingeschlagene Weg als verfassungsgemäß anzusehen ist. Insbesondere hat das Gericht festgestellt, dass die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane als verfassungsgemäß betrachtet werden kann. Die entsprechenden gewählten Gremien haben ihre Arbeit verfassungsgemäß aufgenommen. Der weiteren Entwicklung der BTU Cottbus-Senftenberg steht damit verfassungsrechtlich nichts mehr im Weg. Eine ausführliche Erklärung erfolgt nach eingehender Analyse der gerichtlichen Entscheidung“.
Hintergrund
Am 11. Februar 2013 hatte der brandenburgische Landtag das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz“ beschlossen, das am 1. Juli 2013 in Kraft trat. Als Gründungsbeauftragter hatte das brandenburgische Wissenschaftsministerium Dr. Birger Hendriks eingesetzt, der mit einer vom Ministerium erlassenen vorläufigen Grundordnung, die Aufbauarbeit für ein knappes Jahr leistete. Auf dieser Grundlage konstituierten sich die internen Gremien, darunter auch der Erweiterte Gründungssenat. Am 12. Juni 2014 entschied sich die Findungskom-mission der BTU Cottbus–Senftenberg nach einem Ausschreibungsverfahren für Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach. Am 26. Juni 2014 wurde das Einvernehmen zwischen dem Erweiterten Gründungssenat und der Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Dr.-Ing. Sabine Kunst hergestellt, sodass Prof. Steinbach am 15. Juli zum Gründungspräsidenten ernannt wurde und zwei Tage später sein Amt antrat. Am 15. Oktober 2014 fand die feierliche Festveranstaltung zu seiner Amtseinführung mit Minister-präsident Dietmar Woidke an der Universität statt.
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