Universität Jena beschließt Richtlinie zur Ausgestaltung von Zeitverträgen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) großgeschrieben: So unterstützt sie bereits seit 2006 mit ihrer bundesweit vorbildlichen Graduierten-Akademie Promovierende und Postdocs mit vielfältigen Service-, Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.
Jetzt hat die FSU einen weiteren Schritt gemacht, um ihrem wissenschaftlichen Nachwuchs bestmögliche Arbeitsbedingungen zu bieten: Als eine der ersten Universitäten in Deutschland hat sie sich eine verbindliche Richtlinie für die Ausgestaltung von Zeitverträgen mit ihren wissenschaftlichen Angestellten gegeben. Diese regelt neben der Laufzeit von Arbeitsverträgen auch den Umfang der Beschäftigung sowie die konkreten Beschäftigungsinhalte und damit die entscheidenden Parameter, die eine Promotionsarbeit, eine Habilitation oder ein Forschungsprojekt planbar machen.
„Grundlage einer optimalen Qualifizierung sind verlässliche Beschäftigungsbedingungen“, betont Prof. Dr. Uwe Cantner, Vizepräsident für wissenschaftlichen Nachwuchs und Gleichstellung der Universität Jena. „Wir bieten mit der neuen Regelung jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern am Beginn ihrer Karriere jetzt deutlich mehr Planungssicherheit.“
Und das ist im deutschen Wissenschaftssystem bislang eher die Ausnahme. Der weitaus größte Teil der Nachwuchskräfte in den Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen ist nur kurzzeitig befristet angestellt. Oftmals beträgt die Laufzeit dieser Verträge weniger als ein Jahr. Nicht nur bei den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern selbst, auch bei Gewerkschaften steht diese Praxis immer wieder in der Kritik.
Mit ihrer neuen Regelung geht die Universität Jena jetzt über das in der Wissenschaft bisher übliche Maß deutlich hinaus. Demnach werden Promovierende an der FSU ab sofort mit einem Dreijahresvertrag angestellt. In der Postdoc-Phase entscheidet ein mit der oder dem Vorgesetzten und einer weiteren Person abgestimmter Karriereplan über die Vertragslaufzeit, die sich an den individuellen Karriereplänen orientiert. Außerdem legt die Richtlinie regelmäßige Karrieregespräche zwischen Beschäftigten und ihren Vorgesetzten fest, in denen es u. a. um Arbeitsaufgaben sowie Veränderungs- und Entwicklungsperspektiven der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht. An der Ausgestaltung der neuen Richtlinie haben sich, unter Leitung von Prof. Cantner, neben Vertretern des Personalrats, des Personaldezernats und der Fakultäten auch Promovierende und Postdocs der Universität beteiligt („DR.FSU“ und „Netzwerk Mittelbau“).
Die Richtlinie sei dabei aber nur der erste Baustein zu einem umfassenden Gesamtkonzept für die Karriereentwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der FSU. In den kommenden Monaten werde diese um ein Konzept für die Einrichtung von wissenschaftlichen Dauerstellen sowie ein Tenure-Track-Konzept ergänzt, so Cantner. Für eine weitergehende Verbesserung der Bedingungen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sieht er aber auch die Politik in der Verantwortung: „Wir brauchen finanzielle Rahmenbedingungen, die den für die Qualität einer Universität kontinuierlich notwendigen personellen Erneuerungsprozess nicht gefährden, die es uns aber auch ermöglichen, qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler langfristig zu binden.“ Dies sei ein entscheidendes Kriterium für die deutschen Hochschulen, um im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe zu bestehen.
Kontakt:
Prof. Dr. Uwe Cantner
Vizepräsident für wissenschaftlichen Nachwuchs und Gleichstellung
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Johannisstraße 13, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 930400
E-Mail: vpwiss.nachwuchs[at]uni-jena.de
Prof. Dr. Uwe Cantner, Vizepräsident für wissenschaftlichen Nachwuchs und Gleichstellung der Univers ...
Foto: Anne Günther/FSU
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