Der Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultätentag hat eine Resolution zur W-Besoldung und dem Konsumptionsprinzip verfasst.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 14.2.2012 die Amtsunangemessenheit der W-Besoldung festgestellt. Inzwischen haben die Bundesländer ihre Besoldungsgesetze angepasst und die Grundbesoldungen erhöht. Diese Besoldungserhöhungen erreichen jedoch durch die Praxis, zuvor erworbene Leistungsbezüge teilweise oder in voller Höhe auf die Besoldungserhöhungen anzurechnen, insbesondere solche W-Professoren nicht, denen wettbewerblich zuvor Leistungsbezüge zugesagt wurden. Je nach Bundesland werden zuvor erworbene Leistungsbezüge teilweise oder vollständig mit der Erhöhung der Grundbesoldung verrechnet, so dass sich das Gehalt der betroffenen Professoren nicht oder nur marginal erhöht. Eine solche Praxis missachtet in frappanter Weise das Leistungsprinzip und damit den Grundgedanken der W-Besoldung.
Der MNFT kritisiert das Konsumptionsprinzip nachdrücklich und unterstützt das Vorgehen des Deutschen Hochschulverbands (DHV), die Konsumptionsregelungen durch Musterprozesse zu Fall zu bringen.
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