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07/07/2015 10:36

Vortrag über das Wettbewerbsverfahren gegen Google

Claudia Ehrlich Pressestelle der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes

    Nutzt Google seine Macht auf dem digitalen Weltmarkt dazu aus, seinen eigenen Angeboten unfaire Vorteile zu verschaffen? Dieser Frage geht die EU-Kommission derzeit in einem Kartellverfahren nach, dessen Ergebnis für den Wettbewerb im digitalen Binnenmarkt wegweisend sein dürfte. Über die Hintergründe, die politische Bedeutung und die juristischen Inhalte dieses Verfahrens berichtet Dr. Martin Rupp am Donnerstag, dem 16. Juli, an der Saar-Universität. Im Rahmen des Informations- und Medienrechtlichen Kolloquiums Saarbrücken hält er den Vortrag „Die Bevorzugung eigener Dienste durch marktbeherrschende Suchmaschinen – Das Wettbewerbsverfahren gegen Google“.

    Donnerstag, 16. Juli, 18.15 Uhr, Campus Saarbrücken, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, B4 1, Hörsaal 0.07.
    Alle Interessenten sind hierzu herzlich eingeladen.

    Google bevorzuge systematisch eigene Dienste in den Trefferlisten seiner Suchmaschinenseite, missbrauche auf diese Weise seine marktbeherrschende Position und verkürze die Wettbewerbschancen der Konkurrenz: Das werfen insbesondere Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, Verbraucherschützer, Betreiber von Kartendiensten, Shopping- und Vergleichsportalen dem Suchmaschinenbetreiber aus den Vereinigten Staaten vor. Seit nunmehr fünf Jahren dauert das Wettbewerbsverfahren bei der Europäischen Kommission an. Nach vorläufiger Auffassung der obersten EU-Wettbewerbshüter behindert Google den Wettbewerb zum Nachteil von Verbrauchern und verstößt gegen das EU-Kartellrecht. Dem Unternehmen drohen damit eine Milliardenstrafe und Auflagen zur Änderung seiner Geschäftspraktiken. Weit über den Einzelfall hinaus dürfte der Ausgang des Wettbewerbsverfahrens richtungsweisende Bedeutung für die Zukunft des Wettbewerbs im digitalen Binnenmarkt haben.

    Dr. Martin Rupp vertritt als Referent für Europa‐ und Medienpolitik in Brüssel die Belange der deutschen Zeitschriftenverlage gegenüber den EU-Institutionen. In seinem Vortrag wird der Jurist an der Saar-Universität die widerstreitenden Positionen, die Vorwürfe und die von Google in bisherigen Vergleichsvorschlägen eingebrachten Abhilfemaßnahmen beleuchten und zugleich einen Einblick in die europäische Medienpolitik geben. Seine Doktorarbeit im Presse- und Datenschutzrecht schrieb Rupp an der Saar-Universität am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht von Professor Christoph Gröpl. Er war darüber hinaus wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europäisches Medienrecht.

    Das Informations- und Medienrechtliche Kolloquium Saarbrücken (IMK) wird gemeinsam veranstaltet von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und dem Institut für Europäisches Medienrecht in Saarbrücken. Es will ein Forum bieten für Studenten, Wissenschaftler, in der Praxis tätige Juristen und alle, die Interesse an Rechtsfragen der Informationsgesellschaft haben. Organisiert und moderiert werden die Vorträge von Professor Georg Borges, Professor Thomas Giegerich, Professor Jan Henrik Klement, Professor Stephan Ory, Professor Christoph Sorge und Dr. Christopher Wolf.

    http://klement.jura.uni-saarland.de/

    Kontakt:
    Prof. Dr. Jan Henrik Klement (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht):
    Tel. 0681/302-2104, a.dakhil@mx.unisaarland.de
    Prof. Dr. Stephan Ory (Institut für Europäisches Medienrecht e.V.):
    Tel.: 0681/99275-11, emr@emr-sb.de


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    Criteria of this press release:
    Journalists, Students, all interested persons
    Economics / business administration, Law
    regional
    Miscellaneous scientific news/publications
    German


     

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