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05/16/2003 12:05

BfN schult EU-Beitrittsländer für den Artenschutz

Franz August Emde Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Naturschutz

    Artenschutz-Vollzugsbehörden zu Gast bei der INA

    Vilm/Bonn, 16.05.Mai 2003: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) führt vom 19. bis 23. Mai in der Internationalen Naturschutzakademie (INA) auf Vilm ein Trainingsseminar für Vertreter der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer zum Artenschutz durch.

    "Das Bundesamt für Naturschutz folgt damit einer seit vielen Jahren gepflegten intensiven Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas und trägt der Verantwortung der Bundesrepublik als unmittelbarer Nachbar und Handelspartner dieser Staaten Rechnung", sagte der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, Hartmut Vogtmann, anlässlich der Tagung.

    Alle zehn Beitrittsstaaten sind bereits seit langem Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zum internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Die Europäische Union hat die Umsetzung von CITES für alle Mitgliedstaaten einheitlich geregelt. Diese EU-Regelungen unterscheiden sich jedoch in einigen Bereichen erheblich vom Artenschutzvölkerrecht.

    Die Darstellung der Rechtsunterschiede und die einheitliche Anwendung der Regelungen sind daher Schwerpunkte des BfN-Seminars. Darüber hinaus dient die Veranstaltung dazu, die Kontakte auszubauen und Erfahrungen auszutauschen, die in der täglichen Arbeit von großer Bedeutung sind. "Durch die bisherigen BfN-Seminare hatten wir bereits in mehreren Ermittlungsfällen erfolgreiche Kooperationen", sagte Hartmut Vogtmann. So konnte jüngst in Prag ein Schmuggler, der geschützte Papageieneier bei sich führte, dingfest gemacht werden, weil den deutschen Vollzugsbehörden die entsprechenden Informationen vorlagen.

    Etliche der neuen EU-Mitglieder spielen im legalen, aber auch im illegalen Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, eine große Rolle, die sich in den vergangenen Jahren teilweise erheblich verändert hat. Während sie früher vor allem Ursprungs-, Export oder Transitländerländer geschützter Arten waren, entwickeln sie sich heute zunehmend zu Verbraucher- und Handelsländern, von denen aus der eigene Markt und auch die internationalen Märkte mit CITES-geschützten Arten beliefert werden."Vor allem der illegale Handel mit Reptilien, präparierten und lebenden Vögeln sowie Kaviar in Osteuropa bereitet uns besondere Sorge", so Vogtmann.

    Hintergrund: Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen

    Viele Tier- und Pflanzenarten sind heute als Folge von Handelsinteressen in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Um dieser Gefährdungsursache wirksam zu begegnen, wurde 1973 das ' Washingtoner Artenschutzübereinkommen' geschlossen, das in Deutschland seit dem Jahr 1976 Rechtskraft besitzt. Dem WA sind mittlerweile über 160 Staaten beigetreten.

    Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species, CITES ) schützt derzeit etwa. 7.000 Tier- und 24.000 Pflanzenarten. Tiere und Pflanzen dieser Arten, aber auch daraus hergestellte Teile und Erzeugnisse dürfen in der Regel nur mit einem CITES-Dokument ein- und ausgeführt werden. Zuständig für die Ausstellung einer solchen Genehmigung oder Bescheinigung beim grenzüberschreitenden Verkehr mit Drittstaaten ist das Bundesamt für Naturschutz.


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    Criteria of this press release:
    Biology, Environment / ecology, Oceanology / climate
    transregional, national
    Organisational matters, Studies and teaching
    German


     

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