Kommission für Gute Wissenschaftliche Praxis prüft Arbeit von Dr. Ursula von der Leyen
Dr. Ursula von der Leyen hat die Hochschulleitung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) im August 2015 um eine Überprüfung ihrer Doktorarbeit gebeten. Die Ombudsperson der MHH hat seitdem gemäß der gültigen MHH-Verfahrensregeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (GWP) die Doktorarbeit und die Vorwürfe, die vroniplag erhebt, einer Vorprüfung unterzogen. Der Bericht über die Ergebnisse der Vorprüfung liegt seit Sonntag der Hochschulleitung vor. Die Hochschulleitung hat gemäß den gültigen Verfahrensregeln der MHH entschieden, eine „Förmliche Untersuchung“ (Hauptprüfung) durch die GWP-Kommission der MHH einzuleiten.
Die Einleitung einer Hauptprüfung lässt keinen Rückschluss auf das mögliche Ergebnis des Verfahrens zu. Die Schwelle zur Einleitung der Hauptprüfung durch die Hochschulleitung ist im GWP-Verfahren der MHH grundsätzlich niedrig.
Inhalt der Hauptprüfung ist in der Regel zunächst die Detailprüfung aller im Raum stehender Vorwürfe durch die Kommissionsmitglieder und deren Einzelbewertungen, um im zweiten Schritt zu einer Gesamtbewertung zu kommen. Der Bericht der Ombudsperson zur Vorprüfung enthält also keine abschließenden Wertungen zu geäußerten Vorwürfen.
Die GWP-Kommission der MHH führt die „Förmliche Untersuchung” (Hauptprüfung) durch. Die Kommission besteht aus fünf Mitglieder – je ein gewähltes Mitglied aus vier großen Bereichen (den sogenannten Sektionen) der Hochschule – sowie ein Experte für das Rechtswesen.
Bei der Doktorarbeit handelt es sich um eine klinisch-experimentelle Arbeit, die in der Frauenklinik der MHH durchgeführt wurde.
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