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10/19/2015 13:52

Wissenschaftsrat sieht positive Entwicklung beim Bundesamt für Naturschutz

Dr. Christiane Kling-Mathey Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Im Rahmen seiner vielfältigen gesetzlichen Aufgaben auf den Gebieten des Naturschutzes und der Landschaftspflege leistet das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn nach Auffassung des Wissenschaftsrates kompetente Arbeit. Die Entwicklung und Standardisierung von international anwendbaren Verfahren, wie beispielsweise die Identifizierung von Erzeugnissen aus gefährdeten Tieren oder Pflanzen, erfährt im In- und Ausland große Anerkennung.

    Auch für die Koordination des ehrenamtlichen Naturschutzes in Deutschland kommt dem BfN eine herausragende Bedeutung zu. Insgesamt hat sich das BfN seit der zurückliegenden Evaluation vor rund acht Jahren positiv weiterent­wickelt.

    Den gesetzlichen Vorgaben folgend richtet das BfN seine Arbeit in hohem Maße an der traditionellen Perspektive des bewahrenden Naturschutzes aus. „Von einer Ressortforschungseinrichtung wie dem BfN, zu dessen Aufgaben auch die wissenschaftliche Politikberatung gehört“, erklärt der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Manfred Prenzel, „darf darüber hinaus jedoch erwartet werden, dass sie die Modernisierung des Naturschutzes vorantreibt.“ Dabei geht das BfN in einzelnen Bereichen durchaus bereits zukunftsweisende neue Wege, wie etwa mit seinem ökosystembezogenen Ansatz im Moorschutz. „Der Wissenschaftsrat bestärkt das BfN darin“, so Prenzel weiter, „den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen und auszubauen. Besonders eine Übertragung dieses interdisziplinären und integrativen Zugangs von den Mooren auch auf andere Ökosysteme wird als richtungsweisend bewertet.“

    Das BfN führt nur in geringem Umfang eigene Forschungsarbeiten durch und vergibt stattdessen in großem Umfang Forschungsaufträge an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Selbst übernimmt es vor allem die Konzeption, Begleitung und Bewertung dieser externen Forschung. Um die Aufgabe einer wissenschaftsbasierten Beratung erfüllen zu können und um über die erforderliche wissenschaftliche Kompetenz zur Vergabe, Begleitung und Auswertung von externen Forschungsprojekten zu verfügen, muss jedoch auch ausreichend eigene Forschung im BfN sichergestellt werden.

    Die auf vier Jahre angelegte Forschungsplanung des Bundesamtes hält der Wissenschaftsrat für eine begrüßenswerte Neuerung. Das Forschungsprogramm ist seiner Ansicht nach allerdings noch zu kleinteilig, um eine konsistente Ausrichtung erkennen zu lassen. Zwar muss sich die Forschung des BfN an dem gesetzlich festgelegten Rahmen orientieren. Dennoch bestehen Spielräume für selbst definierte Forschungsthemen, die das Amt besser nutzen sollte. Empfohlen wird die Entwicklung einer über­greifenden Forschungsagenda, in der die Forschungsperspektiven in den gesetzlich verankerten Aufgabenbereichen langfristig bestimmt werden.

    Dem BfN wurde in den vergangenen Jahren eine Reihe neuer Aufgaben übertragen, wohingegen die personelle Ausstattung kaum gewachsen ist. Das hat zu einer angespannten Personalsituation im Bundesamt geführt. Hier mahnt der Wissenschaftsrat einen den Aufgaben angemessenen Stellenaufwuchs an. Dies gilt insbesondere für die Forschungs- und Vollzugsaufgaben im Rahmen des Nagoya-Protokolls, dem Internationalen Umweltabkommen zur Umsetzung der Ziele der UN-Konvention über biologische Vielfalt, und im Rahmen der europäischen Verordnung zur Kontrolle, Bekämpfung und Einordnung invasiver Arten.


    More information:

    http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/4905-15.pdf - Stellungnahme zum Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn (Drs. 4905-15)


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    Criteria of this press release:
    Journalists
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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