Mehr Kooperation bei der Promotion: Im Konsens mit Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften legt das Land ein Maßnahmenpaket zur hochschulartübergreifenden Stärkung der Promotionen auf.
Ministerin Theresia Bauer: Mit 8 Millionen Euro für zehn neue kooperative Promotionskollegs und zusätzlich 40 neue Stipendien für Doktoranden aus Hochschulen für angewandte Wissenschaften setzt die Landesregierung ein deutliches Zeichen für Kooperation und Qualität im Promotionswesen
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer stellte gemeinsam mit dem Vorsitzen-den der Landesrektorenkonferenz, Hans-Jochen Schiewer, und dem Vorsitzen-den der Rektorenkonferenz der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Bastian Kaiser, am Montag (26. Oktober) ein Maßnahmenpaket vor, mit dem der Zugang von Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften zur Promotion verbessert, die Forschungsstärke der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der angewandten Forschung unterstützt und die Kooperationspraxis zwischen den Hochschularten intensiviert wird.
„Wir wollen den Zugang zur Promotion für Absolventen der Hochschulen für an-gewandte Wissenschaften verbessern und die Qualitätsstandards von Promotionen sicherstellen. Dafür halte ich die Stärkung der Kooperation für den Königs-weg. Ich bin sehr zufrieden und erfreut, dass mit und zwischen den Universitäten und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften darüber Einvernehmen hergestellt werden konnte“, so die Ministerin. „Dies ist die bessere Alternative zu einem allgemeinen Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften“, zeigte sich Bauer überzeugt.
Mit dem im Jahr 2014 novellierten Landeshochschulgesetz (LHG) habe das Land die Rahmenbedingungen für gute Promotionen und damit die Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs verbessert. Mit der Möglichkeit zur Kooptation von Professorinnen und Professoren von Hochschulen für angewandte Wissenschaften an die Universitäten wurden auch bessere Voraussetzungen für den Zugang zur Promotion für Hochschulen für angewandte Wissenschaften geschaffen. Nicht zuletzt profitiere auch die regionale Wirtschaft durch den Wissenstransfer der angewandten Forschung hiervon, so Bauer.
Im vergangenen Jahr sind die bisherigen Erfahrungen und die Promotionspraxis von Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe evaluiert worden. Deren Empfehlungen folgend hat das Wissenschaftsministerium gemeinsam mit den Universitäten und den Hoch-schulen für angewandte Wissenschaften jetzt ein Maßnahmenpaket beschlossen. Es enthält drei Bausteine zur Intensivierung der Kooperation, die das Land mit insgesamt 8 Millionen Euro unterstützt – und die das schon im Jahr 2012 auf-gelegte Programm zur Forschungsförderung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ergänzen:
1. Einrichtung von zehn zusätzlichen kooperativen Promotionskollegs. Damit wird die Zahl von bisher sieben mehr als verdoppelt. Die Entscheidung über die Vergabe der zusätzlichen Promotionskollegs fällt noch in diesem Jahr.
2. 40 neu geschaffene Promotionsstipendien für Individualpromotionen von Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften, deren Vergabe vom Baden-Württemberg Center of Advanced Research (BW-CAR) koordiniert wird.
3. Mehr Kooptation von forschungsstarken Professorinnen und Professoren. Die ersten Kooptationen sind bereits erfolgt. Zusätzlich: Einrichtung einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe zur Definition von Kriterien und Formen der Kooptation oder Assoziierung von Professorinnen und Professoren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
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