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05/26/2003 12:13

Universitätsmedizin im Umbruch

Dr. Uta Grund Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    In Berlin soll die Hochschulmedizin der Freien und der Humboldt-Universität in einer Körperschaft mit eigenen Rechten vereinigt werden. Unter dem Namen "Charité - Berliner Universitätsmedizin" soll sie als "Tochter" der beiden Universitäten universitäre Rechte und Pflichten für die Hochschulmedizin erhalten. Die Berliner Hochschulmedizin verliert durch diesen Statuswechsel zunächst ihre Förderfähigkeit nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG), die sie zuvor aufgrund ihrer unmittelbaren rechtlichen Zugehörigkeit zu den beiden Universitäten besessen hat. Es gehört zu den Aufgaben des Wissenschaftsrates, in diesen Fällen der so genannten "rechtlichen Verselbstständigung" über die Wiederaufnahme der Universitätskliniken in das Hochschulverzeichnis des HBFG und damit über ihre weitere millionenträchtige Förderfähigkeit im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zu entscheiden.

    Den bisherigen Berliner Strukturplanungen steht der Wissenschaftsrat in einzelnen Punkten skeptisch gegenüber. Für entscheidend hält er angesichts der schwierigen Berliner Rahmenbedingungen die Realisierung des so genannten Integrationsmodells. Charakteristisch für dieses Modell ist die Zusammenfassung von Entscheidungskompetenzen und Verantwortlichkeiten für Forschung, Lehre und Krankenversorgung in einem einheitlichen Vorstand, um so die Abstimmung der zum Teil konfliktträchtigen Interessen in einer einzigen Organisationseinheit zu ermöglichen. Er empfiehlt dem Land, im Gesetzgebungsverfahren insbesondere die Belange der medizinischen Forschung und Lehre noch nachhaltiger zu sichern. Bei Berücksichtigung dieser Aspekte ist der Wissenschaftsrat zuversichtlich, dass in Berlin die entscheidenden Weichenstellungen gelingen werden und die "Charité" in das Hochschulverzeichnis des HBFG aufgenommen wird.

    Auch in Mecklenburg-Vorpommern (zum 1. Mai 2003) und in Bayern (zum 1. Juli 2003) werden in diesem Jahr Universitätskliniken als Anstalten des öffentlichen Rechts verselbstständigt und damit in ihrem eigenverantwortlichen Handeln gegenüber der jeweiligen Hochschule und dem Trägerland gestärkt. Dort haben sich die Landesregierungen jedoch für den Weg des so genannten Kooperationsmodells entschieden. Durch eine getrennte Zuordnung von Aufgaben an die jeweiligen eigenständigen Leitungsorgane der Fakultät und des Klinikums kann eine weitgehende Autonomie von Forschung und Lehre einerseits und Krankenversorgung andererseits angenommen, die Gefahr eines Auseinanderdriftens beider Bereiche aber nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

    In München will man mit diesem Modell in den kommenden vier Jahren am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität Erfahrungen im Rahmen der bayerischen Landesverfassung sammeln. In Schwerin hat sich die Landesregierung dazu entschieden, den Weg des Kooperationsmodells dauerhaft, aber nur für einen Standort, das Universitätsklinikum Greifswald, einzuschlagen. In beiden Fällen ist der Wissenschaftsrat zu der Überzeugung gelangt, dass die im Aufbau befindlichen Organisationsstrukturen freie Forschung wie Lehre und effektive wissenschaftliche Leistungen in der Hochschulmedizin ermöglichen werden. Er empfiehlt dem Bund daher, die neu errichteten Einrichtungen im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes mitzufinanzieren.

    Der Wissenschaftsrat hat sich im Kontext der wirtschaftlichen und rechtlichen Trennung von Universitätskliniken und Medizinischen Fakultäten von Beginn an dafür ausgesprochen, mit verschiedenen Modellen der Umsetzung Erfahrungen zu sammeln. Er sieht es deshalb auch als seine Aufgabe an, die Entwicklung der universitären Angelegenheiten in den verselbstständigten Universitätsklinika aufmerksam zu verfolgen.

    Hinweis: Die Stellungnahmen zu Bayern (Drs. 5669/03), Berlin (Drs. 5670/03) und Mecklenburg-Vorpommern (Drs. 5673/03) werden in Kürze im Netz veröffentlicht, können aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per Email (post@wissenschaftsrat) angefordert werden.


    More information:

    http://www.wissenschaftsrat.de


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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