Gegen den geplanten vollständigen Wegfall von Befristungsmöglichkeiten für das nicht-wissenschaftliche und nicht-künstlerische Personal in Drittmittelprojekten an Hochschulen hat sich die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Kiel gewandt. Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf einer Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sieht diesen Wegfall vor.
Morgen führt der Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine Anhörung zu dem Entwurf der Novelle durch. Dazu ist auch die HRK geladen.
Die HRK-Mitgliederversammlung wies darauf hin, dass es projektbedingte nicht-wissenschaftliche Aufgaben gibt, die nach Ende eines Projekts entfallen, so dass eine Dauerbeschäftigung des entsprechenden Fachpersonals nicht sinnvoll möglich ist. Daher müsse eine an der Projektdauer orientierte Befristung für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genauso möglich sein wie für wissenschaftliches Personal.
Mit den vorgesehenen Regelungen für das wissenschaftliche Personal zeigte sich die Mitgliederversammlung grundsätzlich zufrieden. Gesetzliche Detailregelungen seien im Befristungsrecht des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals aufgrund der Vielfalt der Qualifizierungsmöglichkeiten und Projektformate kontraproduktiv.
„Die Hochschulen ihrerseits wollen ihre personal- und hochschulpolitische Verantwortung wahrnehmen und den Projektbeschäftigten verlässliche Rahmenbedingungen und klare Perspektiven bieten“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler. „Dafür brauchen sie jedoch eine auskömmliche Finanzausstattung.“
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