Wissenschaftsministerium und Studentenwerke arbeiten eng zusammen
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) und die Studentenwerke haben gemeinsam die aktuellen Herausforderungen bei den Umstellungen für die BAföG-Zahlungen erörtert, um noch bestehende Probleme zeitnah zu beheben. Hintergrund sind die entstandenen Irritationen im Zusammenhang mit der Software-Umstellung auf das neue DV-Programm „BAföG21“ sowie der elektronischen Antragstellung von BAföG-Leistungen, das sogenannte „eBAföG“.
„Trotz technischer Schwierigkeiten sind die BAföG-Auszahlungen an Studierende nicht gefährdet. Das Wissenschaftsministerium steht mit den fünf Studentenwerken in Niedersachsen in einem engen Austausch, um einen möglichst reibungslosen Betrieb sicher zu stellen“, sagt Gabriele Heinen-Kljajić, Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur.
Erfahrungsgemäß zeigen sich bei jeder größeren EDV-Umstellung im Praxisbetrieb Anpassungsbedarfe. Hinzu kommt, dass es zu Beginn eines jeden Wintersemesters aufgrund des üblicherweise erhöhten Antragsvolumens zu verlängerten Bearbeitungszeiten bei den Studentenwerken kommen kann. Die Studentenwerke wirken zur Verteilung des Arbeitsaufkommens daher regelmäßig darauf hin, dass Wiederholungsanträge bereits im Mai/Juni gestellt werden. Zudem erwarten die Studentenwerke wegen der höheren Freibeträge steigende Antragszahlen und haben den Personalbestand bereits erhöht.
„Wer frühzeitig und vollständig seinen Antrag stellt, bekommt auch rechtzeitig sein Geld“, sagt Prof. Dr. Jörg Magull, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Studentenwerks Göttingen und Sprecher der ARGE Niedersächsischer Studentenwerke. “Wir als Studentenwerke sorgen dafür, dass die Studierenden in Niedersachsen auch bei möglicherweise verzögerter Bearbeitung nicht ohne Geld dastehen.“ Es ist sichergestellt, dass bei möglichen Bearbeitungsengpässen Abschlagszahlungen geleistet werden. Da jedoch mit einem erhöhten Antragsvolumen zu rechnen ist, empfehlen die Studentenwerke den Studierenden, die Anträge frühzeitig und vollständig zu stellen. Hilfreich sei auch, den Antrag persönlich bei den Sachbearbeiter/innen einzureichen, damit dieser vor Ort auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden könne.
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