Prof. Dr. Martin Führ, Umweltrechtsexperte am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt (h_da), wurde vom Deutschen Bundestag zum Sachverständigen bestellt. In dieser Funktion prüft er für den Untersuchungsausschuss zum so genannten „Abgasskandal“, ob Abschaltvorrichtungen in Diesel-Motoren nach dem EU-Recht zulässig sind.
Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, warum die realen Kraftstoffverbräuche und Abgasemissionen von den Angaben der Kraftfahrzeug-Hersteller bei der Typenzulassung abweichen. Dabei geht es laut Informationen des Deutschen Bundestags auch um mögliche verbotene Einrichtungen, die Einfluss auf die Emissionen haben. Der Ausschuss solle zudem untersuchen, ob und gegebenenfalls wann die Bundesregierung Hinweise auf Manipulationen erhalten hatte und welche Schritte sie daraufhin veranlasst hatte.
Neben Prof. Dr. Martin Führ wurden drei weitere Sachverständige für den Untersuchungsausschuss bestimmt. Deren unabhängigen Gutachten dienen den Ausschussmitgliedern als wichtige Informationsquellen und dazu, sich ein differenzierteres Bild von bestimmten Sachverhalten zu machen. Prof. Dr. Martin Führ beschäftigt sich in seinem Gutachten mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Hersteller die Abgasreinigung in Kraftfahrzeugen ausnahmsweise außer Kraft setzen dürfen (Abschaltvorrichtungen) und wann dies nicht mit gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist.
Prof. Dr. Martin Führ ist seit Jahren ein führender Experte im Umweltrecht. Er lehrt im Begleitstudium Sozial- und Kulturwissenschaften, zu dem – als integraler Bestandteil der Ingenieurausbildung an der h_da – auch juristische Lehrveranstaltungen zählen. Er ist Herausgeber eines juristischen Kommentars zum Bundes-Immissionsschutz-gesetz, der für Praktiker in Betrieben und Behörden, Anwaltschaft und Gerichten die Vorschriften erläutert und dabei unter anderem bereits ergangene Urteile aufarbeitet. Von 2008-2015 war Prof. Dr. Martin Führ zudem, ernannt von der Europäischen Kommission, Mitglied im Verwaltungsrat der Europäischen Chemikalienagentur, die EU-weit für den Vollzug des Chemikalienrechts zuständig ist.
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