An den deutschen Gerichten naht das Ende der Papier-Aktenberge: Ab 2022 werden sämtliche Anträge, Erklärungen, Schriftsätze, Erwiderungen nur noch auf elektronischem Wege laufen. Richter, Notare und Anwälte stellen um auf digitale Kommunikation. Viele Fragen sind offen. Vor diesem Hintergrund haben Wissenschaftler gemeinsam mit Praktikern an der Universität des Saarlandes ein „Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr“ („eJustice-Institut“) gegründet. Es soll die Neuerungen rechtlich, technisch und organisatorisch begleiten. Der Schwerpunkt liegt im zivilrechtlichen Verfahrens- und Prozessrecht. Direktor ist der Saarbrücker Jura-Professor Stephan Weth.
Richter, Anwalt, Mandant, Polizist: Wer darf welche Inhalte in der elektronischen Akte lesen? Wie wird unbefugter Zugriff oder nachträgliche Änderung verhindert? Wie sicher müssen die E-Mails sein? Wie werden Urkunden digital, ohne Beweiskraft einzubüßen? Die elektronische Akte, die die Arbeit der Justiz tiefgreifend verändern wird, wirft zahlreiche noch ungeklärte Fragen auf. Laut dem „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ muss die Justiz die Digitalisierung bis 2022 umsetzen.
„Der digitale Zivilprozess ist ein anderer als der heutige. Alle Beteiligten müssen umdenken und stehen dabei vor neuen Problemstellungen. Es ist wichtig, die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs an den Gerichten wissenschaftlich zu begleiten. Auch die Ausbildung künftiger Juristengenerationen muss sich den neuen Entwicklungen anpassen“, erklärt Professor Stephan Weth, Direktor des neuen Instituts für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr. „Die Zivilprozessordnung beispielsweise regelt die Abläufe vor Gericht auf der Basis von eingereichten Papieren. Wenn elektronische Dokumente den Alltag bestimmen, werden wir nicht alle Erfahrungen der analogen Welt unbesehen übertragen können“, fügt er an. Das Institut, das Experten aus Wissenschaft und Praxis gegründet haben, will den Prozess der Umstellung auf elektronische Kommunikation unterstützen. „Wir wollen auch ein Diskussionsforum für den Austausch bieten“, betont Professor Weth.
Dem Vorstand des Instituts für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr gehören neben Direktor Professor Stephan Weth an: der Präsident des Landgerichts Saarbrücken Hans-Peter Freymann, der Vorsitzende des EDV-Gerichtstages, Rechtsanwalt Professor Stefan Ory, der Vizepräsident des Landesarbeitsgerichtes Saarland Stefan Hossfeld, der Präsident der Rechtsanwaltskammer Saarland Justizrat Raimund Hübinger, der Saarbrücker Rechtsinformatiker Professor Christoph Sorge und aus dem Vorstand des Instituts für Europäisches Medienrecht Dr. Christopher Wolf. Geschäftsführer des Instituts ist Dr. Wolfram Viefhus, Richter am Amtsgericht a.D.
Kontakt: Prof. Dr. Stephan Weth
Tel: 0681/302-2120, E-Mail: s.weth@mx.uni-saarland.de
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Professor Stephan Weth
Foto: dasbilderwerk
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German
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