Jenaer Universitätsrat nimmt Stellung zu geplanten Änderungen des Thüringer Hochschulgesetzes
„Die Herausforderungen der Zukunft können nur mit mehr, nicht mit weniger Wissenschaft bewältigt werden.“ Dies ist das Fazit der Beratung des Universitätsrates der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) zu den geplanten Änderungen des Thüringer Hochschulgesetzes. In einer aktuellen Stellungnahme informiert das Gremium über seine Position zu den in den vergangenen Wochen veröffentlichten Eckpunkten des Gesetzentwurfes, die der Unirat nun auch dem Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Wolfgang Tiefensee, in einem Brief mitgeteilt hat.
„Messlatte für die Gesetzesnovelle muss sein, die Rahmenbedingungen für die Hochschulen zu optimieren, so dass diese ihre Aufgaben in Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung, Weiterbildung und Wissenstransfer, aber auch im Dienstleistungs- und Infrastrukturbereich, bestmöglich erfüllen können“, macht der Vorsitzende des Unirates, Dr. Josef Lange, deutlich. Insofern begrüße das Gremium das Bestreben, auch künftig in Thüringen ein differenziertes Hochschulsystem zu sichern. Die vorgesehenen Kooperationen zwischen den Hochschulen, etwa im Bereich der Bibliotheken oder der Rechenzentren, seien sinnvoll und sollten effizient umgesetzt werden. Auch die geplante Einführung von zentralen Studienkommissionen, die die Dekanate bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebs unterstützen und beraten, sehe man insgesamt positiv, so Dr. Lange.
In anderen Bereichen aber sieht das Gremium die vorliegenden Vorschläge sehr kritisch. Die geplante Regelung zur Zusammensetzung von Senat und Fakultätsräten hält der Unirat für „nicht sachgerecht und in Teilen für nicht grundgesetz- und verfassungskonform.“ Entgegen der bisherigen generellen Sitz- und Stimmenmehrheit für Hochschullehrende, wie sie die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für Angelegenheiten von Forschung und Lehre vorgeben, sieht die Neuregelung eine paritätische Sitz- und Stimmenverteilung in diesen Gremien vor. Demnach sollen die vier Statusgruppen (Hochschullehrende, Studierende, wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) in den Gremien mit jeweils gleicher Anzahl vertreten sein. Für die FSU sind je vier Vertreter für jede Statusgruppe vorgesehen. „Damit“, so mahnt Uniratsvorsitzender Lange, „ist aber die notwendige Pluralität der Fächer und der wissenschaftlichen Meinungen für die Hochschulentwicklung nicht gewährleistet.“ Überdies entstehe bei den wenigen Vertretern der Professorenschaft eine Machtfülle gegenüber dem Präsidium und den Dekanaten, die unter Umständen zu einer Blockadewirkung führen könnte. Dies gelte auch für die Medizinische Fakultät und das Universitätsklinikum, das nicht zuletzt klare Leitungs- und Verantwortungsstrukturen brauche, um die Krankenversorgung zu gewährleisten.
Darüber hinaus spricht sich der Jenaer Universitätsrat dafür aus, die nach wie vor knappen Mittel für den Unterhalt der universitären Bausubstanz so effizient wie möglich – auch mit Blick auf Folgekosten – einzusetzen. Dazu empfiehlt das Gremium der Landesregierung, den Hochschulen im neuen Gesetz die Möglichkeit zu eröffnen, für eigene Bauvorhaben als Bauherren agieren zu können.
Die vorgeschlagenen Eckpunkte des Ministeriums zur Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes sind im Internet nachzulesen unter: http://www.thueringen.de/th6/tmwwdg/wissenschaft/hochschule_und_studium/hochschuldialog/werkstatt/
Die vollständige Stellungnahme des Universitätsrates der FSU ist zu finden unter: http://www.uni-jena.de/unijenamedia/Downloads/einrichtungen/roe/Stellungnahme+Unirat+ThürHG+November+2016.pdf
http://www.uni-jena.de/Universitaetsrat.html
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