Die Universität Greifswald wird den Namen Ernst Moritz Arndt ablegen. Sie wird zukünftig Universität Greifswald heißen. Während der Sitzung des Akademischen Senats am 18. Januar 2017 stimmten 24 Senatorinnen und Senatoren für eine Ablegung des Namens, 11 stimmten für eine Beibehaltung des Namens. Es gab eine Stimmenthaltung. Die Zweidrittelmehrheit für eine Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung wurde damit erreicht. Die Namensänderung tritt in Kraft, nachdem das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern der Änderung der Grundordnung zugestimmt hat.
Auf Beschluss des Senats der Universität Greifswald wurde 1933 bei der preußischen Staatsregierung beantragt, den Namen Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald tragen zu dürfen. 1954 durfte der Name offiziell wieder in den Universitätstitel aufgenommen werden, als Symbol nationaler Einheit und progressiven Erbes in den Zeiten der Zweistaatlichkeit Deutschlands.
Seit der deutschen Wiedervereinigung gab es immer wieder hochschulinterne, aber auch öffentlich geführte Debatten über den Namenspatron der Universität, Ernst Moritz Arndt (1769–1860). Zuletzt wurde im Frühjahr 2010 nach eingehender wissenschaftlicher Befassung sowie einer öffentlichen Anhörung im Senat über eine Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung abgestimmt. Damals stimmten 22 Senatorinnen und Senatoren für die Beibehaltung des Namens und 14 stimmten dagegen; die notwendige Zweidrittelmehrheit für eine Änderung der Grundordnung kam nicht zustande.
Die Diskussionen wurden zusammen mit umfassenden Informationen zur Person Arndts auf den Internetseiten der Universität dokumentiert.
Die erneute Abstimmung im Akademischen Senat der Universität Greifswald wurde im Frühjahr 2016 durch zwölf Senatorinnen und Senatoren initiiert. Die Antragsteller begründeten ihren Antrag damit, dass das Festhalten am umstrittenen Namenspatron Arndt die Gewinnung internationaler Studierender und Wissenschaftler sowie die Darstellung der Universität als ein Ort fortschrittlicher Wissenschaft erschwert. Außerdem verweisen sie darauf, dass ein Namenspatron identitätsstiftend und der Name von der großen Mehrheit der Universitätsangehörigen mitgetragen sein sollte. Dies war ihrer Ansicht nach an der Universität Greifswald bislang nicht der Fall.
Der Senat setzte eine Namenskommission ein, die eine hochschulöffentliche Diskussion am 11. Januar 2017 zu Für und Wider eines Namenspatrons vorbereitete. Während dieser Diskussion wurde deutlich, dass es nach wie vor sehr unterschiedliche Bewertungen zur Eignung Ernst Moritz Arndts als Namenspatron der Universität gibt. Während die einen Arndts antisemitische und nationalistische Äußerungen für unvereinbar mit dem im Leitbild der Universität geforderten Grundsatz der Weltoffenheit sehen, heben andere wiederum Arndts Einsatz für die Abschaffung der Leibeigenschaft und für Meinungs- und Pressefreiheit hervor.
Dem Senat ist bewusst, dass die Ablegung des Namens in der Öffentlichkeit umstritten sein wird. Das Ergebnis der demokratischen Abstimmung muss nun jedoch akzeptiert werden.
Nach dem Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern wird der Name einer Hochschule in der Grundordnung festgelegt. Über Änderungen der Grundordnung entscheidet der Senat einer Hochschule, der damit das für die Namensgebung allein entscheidende Gremium ist.
Weitere Informationen
Informationsseiten zu Ernst Moritz Arndt
http://www.uni-greifswald.de/universitaet/geschichte/ernst-moritz-arndt/
Grundordnung der Universität Greifswald
http://www.uni-greifswald.de/fileadmin/uni-greifswald/1_Universitaet/1.2_Organisation/1.2.5_Satzungen_und_Formulare/Satzungen/Grundlagen/Grundordnung_Lesefassung.pdf
Ansprechpartnerin an der Universität Greifswald
Senatsvorsitzende
Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister
Geschäftsstelle des Senats
Domstraße 11
17489 Greifswald
Telefon 03834 86 4592
schaf@uni-greifswald.de
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