Ständige Kommission soll zur besseren Einhaltung des humanitären Völkerrechts beitragen
In vielen bewaffneten Konflikten kommt es zu Verstößen gegen die völkerrechtlichen Minimalstandards. Die internationale Gemeinschaft kann dies nicht hinnehmen. Für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sollen verschiedene Institutionen sorgen, darunter auch die Internationale Humanitäre Ermittlungskommission (International Humanitarian Fact-finding Commission (IHFFC)). Der Gießener Völkerrechtler Prof. Dr. Thilo Marauhn steht der Kommission jetzt als Präsident vor.
Im Dezember vergangenen Jahres war Prof. Marauhn, Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU), auf Vorschlag der Bundesregierung für eine zweite Amtszeit in die Internationale Humanitäre Ermittlungskommission gewählt worden, der er bereits seit 2011 angehört. An der Wahl, die am 8. Dezember 2016 in Bern stattfand, nahmen 68 Staaten teil. Die Konferenz fand auf Einladung der Schweiz statt, die Depositarstaat der Genfer Abkommen von 1949 und ihrer Zusatzprotokolle von 1977 ist. Wahlberechtigt waren die 76 Vertragsparteien, welche die Zuständigkeit der Kommission anerkannt haben. Am 20. Februar 2017 ist Prof. Marauhn, der an der JLU die Professur für Öffentliches Recht und Völkerrecht am Fachbereich 01 – Rechtswissenschaft innehat, von den Mitgliedern der Kommission zum Präsidenten gewählt worden. Im Rahmen der Kommissionsarbeit trägt er gemeinsam mit 14 weiteren Mitgliedern dazu bei, die Einhaltung des in bewaffneten Konflikten geltenden Rechts zu verbessern.
IHFFC
Die seit 1991 bestehende International Humanitarian Fact-finding Commission (IHFFC)) ist ein ständiges Organ der Staatengemeinschaft. Sie ermittelt bzw. vermittelt bei Verstößen und ist somit ein wichtiges Instrument zur Wiederherstellung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Der Ansatz der internationalen Kommission ist kooperativ. Ihre Mitglieder untersuchen auf Anfrage eines an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Vertragsstaates mögliche Kriegsverbrechen oder andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und bieten ihre guten Dienste an, um das Vertrauen in die geltenden Regeln zu bewahren oder wieder herzustellen.
Rechtsgrundlage der Kommission ist Artikel 90 des Zusatzprotokolls vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte. Damit trägt die IHFFC zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in den internationalen Beziehungen und zur Schaffung von Friedensbedingungen bei. Die IHFFC genießt die Unterstützung der Vereinten Nationen, was in einer Reihe von Resolutionen der Generalversammlung festgelegt ist, aber auch der Internationalen Rotkreuz- bzw. Rothalbmond-Bewegung sowie zahlreicher Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen.
Die IHFFC setzt sich aus 15 Persönlichkeiten zusammen, die von den Regierungen gewählt wurden. Zur Kommission zählen Diplomatinnen und Diplomaten, Offizierinnen und Offiziere, Ärztinnen und Ärzte sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bzw. Rechtsexpertinnen und -experten. Die neu besetzte Kommission hat ihre Arbeit soeben aufgenommen. Ihre Mitglieder sind in persönlicher Eigenschaft tätig und dem Grundsatz der Unparteilichkeit verpflichtet.
Prof. Dr. Thilo Marauhn
Nach seiner ersten Professur an der University of Strathclyde (Glasgow) 2001 folgte
Prof. Marauhn einem Ruf auf die C4-Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen. Rechtsfragen der internationalen Sicherheit gehören seit langem zu seinen Arbeitsschwerpunkten, auf deren Grundlage er auch politikberatend tätig ist. So ist er seit 1995 Mitglied des Fachausschusses „Humanitäres Völkerrecht“ des Deutschen Roten Kreuzes, mittlerweile dessen Vorsitzender, und seit 2008 Mitglied des VN-politischen Beirats des Auswärtigen Amtes. Seit 2016 leitet er zudem eine Forschungsgruppe des Leibniz-Instituts Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung.
Prof. Marauhn ist zudem Projektleiter eines Verbundes deutscher und kolumbianischer Partner zum Aufbau des Deutsch-Kolumbianischen Friedensinstituts (DKFI). Dieses vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) mit Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) geförderte Friedensinstitut soll mit wissenschaftlicher Expertise den Postkonfliktprozess begleiten und durch Forschung und Lehre einen nachhaltigen Beitrag Deutschlands zum Frieden im Partnerland leisten.
Kontakt
Prof. Dr. Thilo Marauhn, M.Phil.
Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht
Licher Straße 76, 35394 Gießen
Telefon: 0641 99-21150
E-Mail: thilo.marauhn@recht.uni-giessen.de
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/professuren/marauhn
Prof. Dr. Thilo Marauhn
Foto: Franz Möller (Archiv: JLU-Pressestelle)
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