Keine Rückkehr ins Kopierer-Zeitalter
Auf Initiative der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hamburg hat der Bundesrat heute (12. Mai 2017) eine Stellungnahme zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) beschlossen. Wenn es nach dem Willen der Länder geht, dann können zukünftig bis zu 25 Prozent eines Werkes digitalisiert für Lehre und Forschung zur Verfügung gestellt werden.
„Von diesen Regelungen würden insbesondere Studierende profitieren, die auch zukünftig beispielsweise digitale Semesterapparate nutzen können. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates haben die Länder ein deutliches Signal gesetzt, das Urheberrecht wissenschaftsfreundlicher zu gestalten“, sagt Gabriele Heinen-Kljajić, Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur.
Die Länderkammer begrüßt mit der Stellungnahme den Gesetzentwurf der Bundesregierung und setzt sich für eine Erweiterung der Wissenschaftsschranke ein. So sollen nach dem Votum der Länder 25 statt 15 Prozent eines Werkes digitalisiert für Lehre und Forschung in sogenannten digitalen Semesterapparaten und den Lernmanagementsystemen der Hochschulen zur Verfügung gestellt werden.
Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajić: „Ich hoffe nun, dass der Vorstoß der Länder zu dem Gesetzesentwurf auch die Abgeordneten im Deutschen Bundestag überzeugen wird und das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Denn damit hätten wir auch endlich den jahrelangen Rechtsstreit mit der Verwertungsgesellschaft WORT vom Tisch, der ab Herbst die digitalen Semesterapparate und Lernmanagementsysteme lahmzulegen droht.“
Durch die Reform des Urheberrechts wird eine Pauschalvergütung der digitalen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten gesetzlich ermöglicht. Das Gesetzesvorhaben schafft mit seinen Schrankenregelungen eine transparente Grundlage für einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Vergütungsansprüchen der Urheber und den Interessen von Wissenschaft und Forschung.
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