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06/12/2017 12:32

Leitfaden der BAuA: Geräuschemissionen korrekt angeben

Jörg Feldmann Pressestelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Hersteller von Maschinen sind gemäß EU-Maschinenrichtlinie dazu verpflichtet, Angaben über die von ihrer Maschine erzeugten Geräusche zu machen. Doch häufig gibt es falsche oder unvollständige Angaben zur Geräuschemission von Geräten und Maschinen. Im Rahmen eines Projektes hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin deshalb den „Leitfaden für Maschinenhersteller zur Angabe von Geräuschemissionen“jetzt in sechs europäischen Sprachen veröffentlicht.

    Hersteller von Maschinen sind gemäß EU-Maschinenrichtlinie dazu verpflichtet, Angaben über die von ihrer Maschine erzeugten Geräusche zu machen. Wie die europäische NOMAD-Studie zeigt, enthalten Bedienungsanleitungen oder technische Verkaufsprospekte oftmals unzureichende oder sogar falsche Geräuschemissionsangaben. Zu laute Maschinen können jedoch die Gesundheit von Beschäftigten gefährden und zwar nicht nur in Handwerk und Industrie sondern auch im Dienstleistungsbereich. Als Mitglied der europäischen Projektgruppe ADCO NOMAD TF, einer informellen Gruppe der europäischen Marktüberwachungsbehörden, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den in dieser Projektgruppe erarbeiteten sechssprachigen „Leitfaden für Maschinenhersteller zur Angabe von Geräuschemissionen“ veröffentlicht. Er unterstützt Hersteller bei der Angabe der Geräuschemissionen ihrer Geräte und Maschinen.

    Im Rahmen der europäischen NOMAD-Studie wurde deutlich, dass 80 Prozent der beurteilten Betriebsanleitungen nicht den geräuschrelevanten Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprachen. Oftmals waren dabei die Werte zur Geräuschemission unvollständig angegeben oder fehlten ganz. Auch die Betriebsbedingungen oder die Methoden zur Messung der Emissionen waren wegen fehlenden Normbezugs häufig gar nicht oder nur unzureichend nachzuvollziehen. Zudem erwiesen sich einige der angegebenen Geräuschemissionswerte als völlig unglaubwürdig.

    Die BAuA veröffentlichte jetzt den Bericht „Leitfaden für Maschinenhersteller zur Angabe von Geräuschemissionen“ in sechs verschiedenen Sprachen – Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Niederländisch und Schwedisch. Er unterstützt Hersteller dabei, Betriebsanleitungen und Verkaufsbroschüren mit technischen Informationen zum Produkt gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der „Outdoor“-Richtlinie 2000/14/EG über die Geräuschemissionen von üblicherweise im Freien verwendeten Maschinen wie zum Beispiel Baumaschinen oder Gartengeräte zu erstellen. Dazu klärt der Bericht zunächst über die Pflichten gemäß beider Richtlinien auf. Zudem enthält er eine Handlungsanweisung, wie Hersteller die Geräuschemissionswerte selbstständig ermitteln können, und was sie beachten müssen, wenn sie einen schalltechnischen Berater hinzuziehen. Darüber hinaus enthält der Leitfaden konkrete Hinweise für die Praxis in Form von zusätzlich anzugebenden Informationen zur weiteren Lärmminderung während des Betriebs der Maschine. Schließlich wird aufgezeigt, wie eine sachgerechte Information zur Geräuschemission einer Maschine abzufassen ist, und häufige Fehler aufgelistet. Verschiedene Beispiele für eine richtlinienkonforme Angabe der Geräuschemissionswerte runden den Leitfaden ab.

    „Leitfaden für Maschinenhersteller zur Angabe von Geräuschemissionen“; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2017; doi:10.21934/baua:bericht20161031; 145 Seiten. Den Bericht im PDF-Format gibt es im Internetangebot der BAuA unter http://www.baua.de/publikationen.

    Forschung für Arbeit und Gesundheit
    Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
    http://www.baua.de


    More information:

    http://www.baua.de/dok/8657370 Direkter Link zum „Leitfaden für Maschinenhersteller zur Angabe von Geräuschemissionen“im Internetangebot der BAuA.


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    Criteria of this press release:
    Business and commerce, Journalists, Scientists and scholars
    Mechanical engineering, Psychology
    transregional, national
    Transfer of Science or Research
    German


     

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