Dr. Mathias Neukirchen wurde am 13. Juni 2017 durch das Kuratorium zum Kanzler der TU Berlin gewählt.
Der vom TU-Präsidenten Prof. Dr. Christian Thomsen vorgeschlagene Kandidat ist derzeit Kanzler der Universität Rostock. Er erhielt bei der Wahl 8 Ja-Stimmen bei keinen Gegenstimmen und keinen Enthaltungen. Die Entscheidung bedarf der Zustimmung durch den Senat von Berlin, der den Kandidat bestellt. Der Amtsantritt erfolgt nach der Bestellung. Dr. Mathias Neukirchen soll Nachfolger von Dr. Ulrike Gutheil werden, die im September 2016 als Staatssekretärin für Wissenschaft, Forschung und Kultur in das Land Brandenburg wechselte. Die Amtszeit einer Kanzlerin oder eines Kanzlers der Technischen Universität Berlin beträgt zehn Jahre.
Mathias Neukirchen wurde 1968 in New York geboren und wuchs in Deutschland, den USA und Brasilien auf, wo er 1986 das Abitur erlangte. Er studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld, Bordeaux und Hamburg. Nach den Staatsexamen 1996 und 2000 promovierte er 2003 im Bereich des Völkerrechts.
Seine berufliche Karriere begann Dr. Mathias Neukirchen als Regierungsrat der Freien und Hansestadt Hamburg mit Stationen im Personalamt, im Bezirksamt Wandsbek, in der Bürgerschaftskanzlei wie auch im Bundesministerium der Finanzen in den Jahren 2004 und 2005.
Im Juni 2006 wurde Dr. Mathias Neukirchen zum stellvertretenden Kanzler der Universität Hamburg ernannt. Im April 2011 erfolgte die Ernennung zum Kanzler der Universität Rostock. Die Tätigkeitsgebiete umfassten hier, neben den klassischen Bereichen, auch die Mitgliedschaft im Vorstand der Universitätsmedizin Rostock und im Vorstand des Studentenwerks Rostock sowie die Sprecherfunktion bei der Landeskanzlerkonferenz von 2012 bis 2014.
Im Oktober 2014 ging Dr. Mathias Neukirchen an die Vietnamese-German University in Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam. Dort war er bis Mai 2017 Vice President Administration und am Aufbau der staatlichen Universität beteiligt, die als Leuchtturmprojekt der strategischen Partnerschaft zwischen Deutschland und Vietnam verankert ist.
Dr. Mathias Neukirchen publiziert im Bereich des Wissenschaftsrechts und ist Mitherausgeber und Coautor des Kommentars zum Hamburgischen Hochschulrecht.
Ein Pressefoto finden Sie unter: www.tu-berlin.de/?id=186533
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Stefanie Terp
Pressesprecherin der TU Berlin
Tel.: 030 314-23922
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Criteria of this press release:
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transregional, national
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