Land führt staatliche Anerkennung für Bachelorabsolventinnen und -absolventen ein
Jetzt gibt es sie auch in Niedersachsen: die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin bzw. Kindheitspädagoge (B.A.). Nachdem die Kultusministerkonferenz sowie die Jugend- und Familienministerkonferenz die fachlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben, verleihen nun auch die niedersächsischen Hochschulen mit kindheitspädagogischen Bachelorstudiengängen die Urkunde. Absolventinnen und Absolventen früherer Jahrgänge, die die Voraussetzungen erfüllen, können ihre Qualifikationen nachträglich staatlich anerkennen lassen.
„Mit der staatlichen Anerkennung im Bereich Kindheitspädagogik ermöglichen wir Hochschulabsolventinnen und -absolventen, auf dem Arbeitsmarkt leichter Fuß zu fassen“, sagt die Niedersächsische Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić. „Auch ältere Beschäftigte im Bereich der Sozialen Arbeit profitieren von der neuen Verordnung: Sie erhalten die Chance, ihre berufliche Qualifikation nachhaltig zu verbessern. Damit reagieren wir auch auf die große Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften in diesem Bereich.“
Immer mehr Träger fordern beim Wiedereinstieg in das Berufsleben oder bei einer beruflichen Veränderung den Nachweis der staatlichen Anerkennung. Mit der Neufassung der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Kindheitspädagogik (SozHeilKindVO) können sich Absolventinnen und Absolventen früherer Diplomstudiengänge nun nachqualifizieren.
Kindheitspädagogische Bachelorstudiengänge gibt es derzeit an der Hochschule Emden/Leer sowie an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hildesheim. Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen sind im Feld der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bildungs- und Gesundheitswesen tätig.
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