Hauptausschuss beschließt Maßnahme gegen Wissenschaftler
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus wissenschaftlichem Fehlverhalten von Antragstellern. Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland beschloss jetzt auf Empfehlung des Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens eine „schriftliche Rüge“ gegen einen Wissenschaftler.
Der in den Lebenswissenschaften tätige Wissenschaftler hatte als Erstantragsteller einen Förderantrag bei der DFG eingereicht, in dem im Rahmen der Begutachtung umfangreichere wortwörtliche Übernahmen aus anderen Publikationen ohne entsprechende Nachweise auffielen. In der daraufhin von der DFG eingeleiteten Untersuchung wurden, auch durch Einräumung durch den Wissenschaftler selbst, weitere wörtliche Übernahmen aus Publikationen Dritter ohne Nennung der Quellen festgestellt.
Der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter dem Vorsitz von DFG-Generalsekretärin Dorothee Dzwonnek bewertete dies als Plagiat und damit als ein wissenschaftliches Fehlverhalten gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Der Antragsteller habe zumindest grob fahrlässig gehandelt; er hätte seinen Antrag korrekt stellen und auf Fremdzitate hinweisen müssen. Dies sei ein elementarer Grundsatz wissenschaftlichen Arbeitens und erhalte insofern noch zusätzliche Bedeutung, als ein Antrag mit einer wissenschaftlichen Idee Grundlage für die Bewilligung von Fördergeldern sein solle. Die Notwendigkeit korrekten Zitierens werde auch dadurch nicht geschmälert, dass es sich bei den betroffenen Passagen um den „Stand der Forschung“ gehandelt habe.
Als geeignete und angemessene Maßnahme gemäß der Verfahrensordnung erachtete der Ausschuss eine „schriftliche Rüge“ gegen den Wissenschaftler. Dem schloss sich der Hauptausschuss nun an.
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