Im Mittelpunkt der diesjährigen Sommersitzungen des Wissenschaftsrates standen dieses Mal medizinische Themen:
Das Modell der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung (DZG) ist gut geeignet, die verschiedenen für den Translationsprozess relevanten Akteure deutschlandweit institutionell zu vernetzen und durch geeignete Strukturen mit einer langfristigen Perspektive zu unterstützen. Zu diesem Urteil gelangt der Wissenschaftsrat in seiner jüngst veröffentlichten Begutachtung dieses Fördermodells. Ungeachtet der grundsätzlich positiven Bewertung sieht der Wissenschaftsrat Entwicklungsbedarf, wenn es darum geht, das Potenzial der DZG voll zur Wirkung zu bringen. Unter anderem empfiehlt er, die bisherige Struktur des Finanzierungsmodells der DZG weiterzuentwickeln.
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat sich im Integrationsmodell, das 2009 mit dem Universitätsmedizingesetz eingeführt wurde, sowohl in Forschung und Lehre als auch ökonomisch gut entwickelt. Dazu haben vor allem die vom Universitätsmedizingesetz etablierten Rahmenbedingungen und die zielgerichtete Interaktion der Organe der Universitätsmedizin am Standort beigetragen. Die Ausgestaltung des Integrationsmodells – in dem Fakultät und Klinikum in einer gemeinsamen Rechtspersönlichkeit und mit gemeinsamer Leitungsstruktur zusammengeführt sind – wird insgesamt positiv bewertet.
Auf seinen Sommersitzungen hat der Wissenschaftsrat zudem sechs Verfahren der Institutionellen Akkreditierung beraten: BSP Business School – Hochschule für Management, Berlin (BSP), MSH Medical School Hamburg, Fachhochschule für Interkulturelle Theologie Hermannsburg (FIT), SRH Hochschule für Gesundheit, Gera (SRH Gera) (Reakkreditierung), Hochschule für Künste im Sozialen Ottersberg (HKS Ottersberg) (Reakkreditierung), ESMOD Berlin – Internationale Kunsthochschule für Mode.
Zwölf Konzepte für umfangreiche Forschungsinfrastrukturen hat ein vom Wissenschaftsrat eingesetzter Ausschuss auf Bitte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung detailliert begutachtet und vergleichend bewertet. Dabei handelt es sich um Instrumente, Großgeräte und Informationsinfrastrukturen aus den Gebieten Natur- und Technikwissenschaften, Umwelt- und Erdsystemwissenschaften sowie Biowissenschaften und Medizin. Ziel des Bewertungsverfahrens ist es, eine Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme von Vorhaben in die Nationale Roadmap in der kommenden Legislaturperiode zu schaffen.
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