Am 11. Juli 2017 hielt Prof. Dr. Daniel Mohr, der an der Northern Business School – Hochschule für Management und Sicherheit die Professur für Steuerlehre innehält, seine Antrittsvorlesung zum Thema "Besteuerung der Tourismusbranche – Irrlichter und Hoffnungsschimmer". Antrittsvorlesungen werden an der NBS regelmäßig durchgeführt, damit neue Professoren und Professorinnen die Gelegenheit haben, sich selbst und ihren Lehrstil zu präsentieren.
Neben Prof. Dr. Daniel Mohr hielten auch Prof. Dr. Claudia Leimkühler und Prof. Dr. Harriet Kleiminger am 11. Juli ihre Antrittsvorlesungen an der NBS. Mohr beschäftigte sich mit der Besteuerung der Tourismusbranche.
Zunächst nannte Mohr ein paar imposante Zahlen zur Branche, die ca. 30 Millionen Beschäftigte umfasse und jährlich 92 Milliarden Euro Umsatz generiere. Derzeit arbeitet somit jeder 15. Deutsche in diesem Sektor.
Den Fokus seiner Ausführungen legte Prof. Dr. Mohr auf eine Auslegungslücke im Gewerbesteuergesetz, entstanden durch die Gewerbesteuerreform im Jahr 2008: Die Reform sähe vor, dass Unternehmen auch auf Mietaufwendungen Gewerbesteuer zahlen. Für Reiseveranstalter bedeute dies, dass sie die Gewerbesteuer auf Hotelkontingente zahlen müssen. Die Kritik der Branchenvertreter an dieser Reform sei immens. Hauptkritikpunkt: Ein Hotelvertrag beinhalte für gewöhnlich auch zusätzliche Leistungen wie Reinigung oder Verpflegung.
Als weiteres Beispiel „steuerlicher Irrlichter“ nannte Prof. Mohr die Margenbesteuerung für Reisedienstleistungen, die zurzeit europaweit uneinheitlich sei. So gelte diese in Deutschland nur für den B2C-Bereich, europaweit jedoch auch für B2B-Geschäfte. Die EU-Kommission habe den deutschen Staat im Jahr 2015 daher dazu aufgefordert, sich an das europäische Margenbesteuerungsrecht anzugleichen.
Prof. Dr. Mohr ist neben seiner Tätigkeit an der NBS auch als Rechtsanwalt/Steuerberater bei PricewaterhouseCoopers, Hamburg, tätig. Wir wünschen ihm alles Gute und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
Prof. Dr. Daniel Mohr
Foto: NBS
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